Wie hoch darf ein Zaun in NRW genehmigungsfrei sein?
Nach § 62 Absatz 1 Nummer 7 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen sind Mauern, Stützmauern und Einfriedungen bis zu einer Höhe von zwei Metern grundsätzlich verfahrensfrei, sofern sie nicht im Außenbereich errichtet werden. Unter Einfriedungen fallen beispielsweise Zäune und Gitter.
„Verfahrensfrei“ bedeutet, dass für den Zaun kein regulärer Bauantrag gestellt werden muss. Die Regelung ist aber keine pauschale Erlaubnis für jede Ausführung und jeden Standort.
Geplanter Zaun | Allgemeine Einordnung |
Bis 2 Meter, außerhalb des Außenbereichs | Grundsätzlich ohne Baugenehmigung möglich |
Höher als 2 Meter | In der Regel ist eine Baugenehmigung erforderlich |
Zaun im Außenbereich | Besondere Prüfung und regelmäßig Genehmigung erforderlich |
Abweichung vom Bebauungsplan | Gegebenenfalls Ausnahme oder Befreiung notwendig |
Zaun an gemeinsamer Nachbargrenze | Zusätzlich Nachbarrecht und Ortsüblichkeit beachten |
Das Bauportal NRW weist ausdrücklich darauf hin, dass auch genehmigungsfreie Einfriedungen den übrigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen müssen.
Wie wird die Höhe des Zauns gemessen?
Gemessen wird von der maßgeblichen Geländeoberfläche am jeweiligen Standort des Zauns. Die Höhe von zwei Metern darf nach den Erläuterungen des Bauportals an keiner Stelle überschritten werden. Das ist insbesondere bei Grundstücken mit Gefälle wichtig.
Verläuft ein Zaun beispielsweise über eine Böschung oder eine Geländesenke, sollte nicht lediglich an einem einzelnen Pfosten gemessen werden. Auch Aufschüttungen verändern die Beurteilung nicht automatisch. Welche Geländeoberfläche rechtlich maßgeblich ist, kann sich aus einer Baugenehmigung, einem Bebauungsplan oder dem natürlichen Geländeverlauf ergeben.
Bei Hanggrundstücken in der Nordeifel oder in bewegten Ortslagen rund um Aachen und Düren empfiehlt sich deshalb eine vorherige Klärung mit der zuständigen Bauaufsicht.
Warum können weniger als zwei Meter zulässig sein?
Die Zwei-Meter-Grenze sagt nur aus, bis zu welcher Höhe ein Zaun nach der BauO NRW grundsätzlich ohne Baugenehmigungsverfahren errichtet werden kann. Ein Bebauungsplan oder eine kommunale Satzung kann strengere Vorgaben enthalten.
Kommunen dürfen nach § 89 BauO NRW örtliche Vorschriften über die Notwendigkeit, Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen erlassen. So kann beispielsweise für einen Vorgarten ein niedriger, transparenter Zaun vorgeschrieben sein, obwohl ein zwei Meter hoher Zaun nach der allgemeinen Landesregelung verfahrensfrei wäre. Auch Materialien, Sockelhöhen oder die Gestaltung entlang öffentlicher Straßen können geregelt werden. Die aktuelle BauO NRW in der seit 1. September 2026 geltenden Fassung bildet dafür die rechtliche Grundlage.
Vor dem Kauf oder Aufbau sollten Sie daher prüfen:
- Gibt es einen Bebauungsplan für das Grundstück?
- Enthält dieser Festsetzungen zu Einfriedungen?
- Gilt eine Gestaltungs-, Vorgarten- oder Erhaltungssatzung?
- Liegt das Grundstück in einem Denkmal-, Landschafts- oder Wasserschutzbereich?
- Ist der geplante Standort für Ein- und Ausfahrten oder die Verkehrssicht relevant?
Verbindliche Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stadt, Gemeinde oder Bauaufsichtsbehörde.
Warum wird im Nachbarrecht häufig eine Höhe von 1,20 Metern genannt?
Die etwa 1,20 Meter aus dem Nachbarrechtsgesetz NRW sind keine allgemeine Grenze für genehmigungsfreie Zäune. Sie betreffen die Beschaffenheit einer gemeinsamen Einfriedung zwischen benachbarten Grundstücken.
Können sich die beteiligten Eigentümer nicht auf die Gestaltung einigen, ist grundsätzlich eine ortsübliche Einfriedung zu wählen. Entscheidend ist dann, welche Zäune, Mauern oder Hecken im betreffenden Ortsteil oder in der jeweiligen Siedlung häufig vorkommen. Lässt sich keine ortsübliche Ausführung feststellen, sieht das Nachbarrecht eine etwa 1,20 Meter hohe Einfriedung vor.
Das Justizportal Nordrhein-Westfalen erläutert außerdem, dass Nachbarn eine abweichende Gestaltung und Höhe vereinbaren können. Öffentlich-rechtliche Vorgaben aus Bebauungsplänen oder Satzungen bleiben davon unberührt.
Damit sind zwei unterschiedliche Fragen zu trennen:
- Bauordnungsrecht: Ist für den Zaun eine Baugenehmigung erforderlich?
- Nachbarrecht: Welche Einfriedung kann zwischen den beteiligten Grundstückseigentümern verlangt oder durchgesetzt werden?
Ein Zaun kann somit unter zwei Metern und genehmigungsfrei sein, aber trotzdem gegen einen Bebauungsplan oder nachbarrechtliche Anforderungen verstoßen.
Gilt die Zwei-Meter-Regel auch für einen Sichtschutzzaun?
Ein fest errichteter Sichtschutzzaun kann als Einfriedung unter die Regelung der BauO NRW fallen. Bis zu zwei Meter Höhe ist er außerhalb des Außenbereichs grundsätzlich verfahrensfrei. Ob er an der vorgesehenen Stelle zulässig ist, bleibt dennoch gesondert zu prüfen.
Gerade zur Straßenseite oder im Vorgarten verlangen örtliche Vorgaben teilweise offenere und niedrigere Einfriedungen. Ein geschlossener Sichtschutz kann außerdem anders auf das Straßenbild und benachbarte Grundstücke wirken als ein transparenter Metall- oder Holzzaun.
Welche Rolle spielt der Zaun bei einem Neubau?
Bei der Planung eines neuen Hauses sollten Zufahrt, Stellplätze, Hauseingang, Gartenbereiche und spätere Grundstückseinfriedungen räumlich zusammenspielen. Ein ungünstig platzierter Zaun kann beispielsweise die Einfahrt einengen oder notwendige Sichtbereiche beeinträchtigen.
Unser Schwerpunkt bei MP Projektmanagement liegt auf der Planung und Realisierung massiver Neubauten. Eine individuelle Beratung zur Genehmigung von Zäunen oder zu nachbarrechtlichen Ansprüchen bieten wir nicht an. Für eine verbindliche Beurteilung der zulässigen Zaunhöhe sollten Bauherren den Bebauungsplan und die örtlichen Satzungen prüfen und sich an die zuständige Kommune oder Bauaufsichtsbehörde wenden. Bei einem konkreten Konflikt mit Nachbarn kann zusätzlich eine rechtliche Beratung notwendig sein.
Fazit
Ein Zaun ist in NRW außerhalb des Außenbereichs bis zu einer Höhe von zwei Metern grundsätzlich genehmigungsfrei. Ob er tatsächlich in dieser Höhe und Ausführung errichtet werden darf, hängt jedoch vom Standort, dem Bebauungsplan, kommunalen Satzungen und gegebenenfalls dem Nachbarrecht ab. Die oft genannte Höhe von etwa 1,20 Metern ist keine allgemeine Genehmigungsgrenze, sondern eine nachbarrechtliche Auffangregel für eine nicht anderweitig vereinbarte oder bestimmbare Einfriedung.
Sie planen mit uns ein neues Massivhaus? Dann beziehen wir Grundstückszuschnitt, Zufahrt und die spätere Nutzung der Außenflächen in die Hausplanung ein. Verbindliche Fragen zur Genehmigung und Ausführung einer Einfriedung klären Sie bitte direkt mit der zuständigen Kommune oder Bauaufsichtsbehörde.
FAQ
Braucht ein 1,80 Meter hoher Zaun in NRW eine Baugenehmigung?
Außerhalb des Außenbereichs ist ein 1,80 Meter hoher Zaun grundsätzlich verfahrensfrei. Bebauungspläne und kommunale Satzungen können trotzdem niedrigere Höhen oder eine bestimmte Gestaltung verlangen.
Darf ein zwei Meter hoher Zaun direkt auf der Grenze stehen?
Das lässt sich nicht allein anhand der Höhe beantworten. Maßgeblich sind unter anderem der genaue Grenzverlauf, örtliche Vorschriften, die Ortsüblichkeit und mögliche Vereinbarungen mit dem Nachbarn.
Benötigt ein Zaun im Vorgarten eine Genehmigung?
Bis zu zwei Meter kann er grundsätzlich verfahrensfrei sein. Im Vorgarten greifen jedoch häufig zusätzliche Vorgaben aus Bebauungsplänen oder kommunalen Gestaltungssatzungen.
Gelten für Hecken dieselben Regeln wie für Zäune?
Nicht vollständig. Für Hecken enthält das Nachbarrechtsgesetz NRW eigene Regelungen zu Grenzabständen und Höhen. Eine als gemeinsame Einfriedung auf die Grenze gesetzte Hecke kann wiederum anders beurteilt werden.








