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Grundstücksarten erklärt: Bauerwartungsland, Bauland, Rohbauland & mehr

Grundstücksarten bestimmen maßgeblich, ob und wann in Aachen, Düren oder anderswo in NRW gebaut werden darf. Nicht jedes Grundstück ist sofort bebaubar - entscheidend ist seine Entwicklungsstufe. In diesem Artikel erfahren Sie, was Bauerwartungsland, Rohbauland und Bauland bedeuten, worin die rechtlichen und wirtschaftlichen Unterschiede liegen und wie sich das auf Preis, Planung und Hausbau auswirkt. So können Bauinteressierte, Grundstückskäufer und Eigentümer besser einschätzen, mit welchem Risiko und Zeithorizont ein Grundstück in Aachen, Düren oder generell in NRW entwickelt werden kann.

Nutzen: Sie lernen die verschiedenen Grundstücksarten kennen - von der landwirtschaftlichen Fläche bis zum baureifen Baugrundstück - und verstehen, wie Entwicklungsstufen den Preis, den Erschließungsaufwand und die Bebaubarkeit beeinflussen. Als regionaler Experte für Grundstücksbewertung und -entwicklung in NRW erklärt MP Projektmanagement GmbH alle Begriffe laienverständlich und zeigt, wie Sie Risiken beim Grunderwerb vermeiden können.

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Warum die Grundstücksart entscheidend ist

Die Art des Grundstücks bestimmt, wann und unter welchen Voraussetzungen darauf ein Haus gebaut werden kann. Unterschiedliche Grundstücksarten bringen verschiedene Planungsstände und Anforderungen mit sich - das wirkt sich auf Preis, Bebaubarkeit und die Zeit bis zum Hausbau aus. So ist etwa eine einfache Landwirtschaftsfläche zunächst gar nicht bebaubar, während ein voll erschlossenes Baugrundstück sofort mit einer Baugenehmigung bebaut werden kann. Dazwischen liegen mehrere Entwicklungsstufen:

  • Landwirtschaftliche Fläche (Grünland): rein land- oder forstwirtschaftliche Nutzung, vorerst nicht bebaubar.
  • Bauerwartungsland: Land, bei dem aufgrund der kommunalen Planung eine künftige Bebaubarkeit erwartet wird, aber noch keine Baugenehmigung vorliegt.
  • Rohbauland: Gebiet, das bereits als Baugebiet vorgesehen ist (meist existiert ein Bebauungsplan), jedoch noch nicht vollständig erschlossen oder baureif ist.
  • Bauland / baureifes Land: Grundstück, das baulich nutzbar ist - alle planungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, Erschließung ist gesichert, sodass gebaut werden darf.
  • Baugrundstück: die finale Stufe - ein individuelles Grundstück, das voll erschlossen, vermessen und geprüft ist, sodass ein konkretes Bauvorhaben sofort starten kann.

Je weiter ein Grundstück auf diesem Weg entwickelt ist, desto höher sein Wert und desto sicherer und schneller kann der Bau beginnen. Wer in Aachen oder Düren zeitnah bauen möchte, sollte idealerweise ein baureifes Grundstück wählen, auch wenn dieses teurer ist - denn nur baureifes Bauland ermöglicht den sofortigen Baustart, während man bei Bauerwartungsland vielleicht jahrelang warten muss. Für Investoren hingegen kann auch Rohbauland oder Bauerwartungsland interessant sein, wenn sie auf eine zukünftige Wertsteigerung spekulieren. In jedem Fall gilt: die Grundstücksart ist entscheidend für Kaufentscheidung, Finanzierung und Bauzeitplan.

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Grundstücksarten im Überblick - Definition & Bedeutung

Im Folgenden werden die wichtigsten Grundstücksarten von Grund auf erklärt. Diese Begriffe werden auch in Gesetzen und Verordnungen - etwa der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV §5) - definiert und sind in ganz Deutschland relevant. Wir erläutern die Kategorien einfach und verständlich und zeigen, was sie für Bauherren bedeuten.

Landwirtschaftsfläche (Außenbereich)

Land- und forstwirtschaftliche Fläche - oft einfach Ackerland oder Grünland genannt - ist vorerst nicht bebaubar. Laut ImmoWertV §5 Abs.1 sind dies Flächen, die weder Bauerwartungsland noch Rohbauland oder Bauland sind, sondern land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Sie liegen meist im Außenbereich (§35 BauGB), also außerhalb zusammenhängender Ortschaften. Ohne Bebauungsplan und außerhalb des bestehenden Siedlungsbereichs darf hier in der Regel kein Wohnhaus gebaut werden. Solche Grundstücke dienen landwirtschaftlicher Nutzung (z.B. Acker, Wiese, Wald) und können nur dann Bauland werden, wenn die Gemeinde die Planung ändert.

Für Käufer bedeutet das: Eine Landwirtschaftsfläche ist kein Baugrundstück. Man sollte nicht darauf spekulieren, dass aus jedem Acker bald Bauland wird - die Umwidmung hängt von der Gemeinde ab und ist oft auf Jahrzehnte nicht absehbar. Entsprechend niedrig ist der Preis: Ackerland wird in €/m² zweistellig oder sogar einstellige bewertet, verglichen mit dreistelligen €/m²-Preisen für Bauland. Allerdings: Wenn Gemeinden wachsen, können solche Flächen irgendwann einmal in Baugebiete umgewandelt werden. Ohne konkrete Planung ist das jedoch ungewiss. Bis dahin sind landwirtschaftliche Grundstücke zwar günstig, aber für Bauwillige praktisch wertlos in Bezug auf eine Bebauung.

Bauerwartungsland

Als Bauerwartungsland bezeichnet man Flächen, bei denen die Planung der Gemeinde eine künftige bauliche Nutzung erwarten lässt. Das bedeutet: Im Flächennutzungsplan der Stadt oder Gemeinde ist diese Fläche bereits als Wohnbaufläche oder Baugebiet vorgesehen. Nach §5 Abs.2 ImmoWertV sind Bauerwartungsland-Grundstücke solche, bei denen „nach dem Stand der Bauleitplanung und der städtebaulichen Entwicklung des Gebiets eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lässt“. Kurz gesagt: Es gibt Anhaltspunkte, dass hier gebaut werden könnte, aber noch keine Garantie. Ein Bebauungsplan existiert oft noch nicht, oder er befindet sich früh in der Aufstellung. Die Fläche ist nicht erschlossen, also weder Anschlüsse noch Straßen sind vorhanden.

Für Bauherren heißt das: Auf Bauerwartungsland darf man noch nicht bauen. Ob und wann es tatsächlich zu Bauland wird, ist offen. Es kann Jahre oder Jahrzehnte dauern, bis ein Bebauungsplan aufgestellt und das Gebiet erschlossen wird. Bis dahin bleibt das Grundstück oft wie zuvor (z.B. Ackerland). Kosten: Beim Kauf zahlt man bereits Grunderwerbsteuer und Grundsteuer, obwohl man noch nicht bauen kann. Preise: Bauerwartungsland ist deutlich günstiger als erschlossenes Bauland - aber immer noch teurer als reines Ackerland, weil bereits Spekulationswert eingepreist ist. Typischerweise liegen die Quadratmeterpreise für Bauerwartungsland nur bei einem Bruchteil des Baulandpreises in gleicher Lage. Das spiegelt das Risiko wider: Wer Bauerwartungsland kauft, spekuliert darauf, dass es irgendwann baureif wird. Für Privatleute, die bald bauen wollen, ist Bauerwartungsland meist ungeeignet - Banken finanzieren solche Grundstücke kaum, und der Bebauungsbeginn steht in den Sternen. Investoren dagegen kaufen Bauerwartungsland in der Hoffnung auf Wertsteigerung, müssen aber mit langen Zeithorizonten rechnen.

Rohbauland

Rohbauland ist der nächste Schritt Richtung Baurecht. Hier ist die Bebauung bereits offiziell vorgesehen, aber das Grundstück ist noch nicht baureif. Laut ImmoWertV §5 Abs.3 sind Rohbauland Flächen, „die nach den §§ 30, 33 und 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sind“. Konkret heißt das: Es existiert normalerweise schon ein Bebauungsplan oder zumindest ein Satzungsbeschluss, der das Gebiet als Bauland ausweist (oder es liegt im Innenbereich nach §34 BauGB). Baurechtlich dürfte also gebaut werden - sobald die fehlenden Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sind vor allem die Erschließung (Anbindung an Straßen, Strom, Wasser etc.) und ggf. die Parzellierung in geeignete Baugrundstücke. Oft fehlen noch Straßenbau, Kanalisation oder andere Infrastruktur, oder das Gelände muss erst passend zugeschnitten werden.

Für den Bauherrn bedeutet Rohbauland: Bauen ja, aber noch nicht sofort. Die Bebaubarkeit ist in greifbarer Nähe, doch man muss warten, bis die Gemeinde oder der Erschließungsträger die nötigen Maßnahmen umgesetzt hat. Die Kosten der Erschließung kommen auf die Eigentümer zu - sei es über Erschließungsbeiträge oder Kaufpreise der erschlossenen Grundstücke. Preislich liegt Rohbauland zwischen Bauerwartungsland und voll erschlossenem Bauland. Es ist teurer als Bauerwartungsland, da das Baurecht schon sicherer ist, aber günstiger als baureifes Land, weil eben noch Investitionen für die Erschließung nötig sind. Wichtig: Rohbauland hat bereits einen rechtlich gesicherten Planungsstatus - d.h. das Risiko, dass gar nicht gebaut werden darf, ist geringer als bei Bauerwartungsland. Dennoch kann es Zeitverzögerungen geben, bis wirklich jedes Grundstück bebaut werden kann (z.B. wenn der Straßenausbau oder Anschlüsse länger dauern). Käufer von Rohbauland-Grundstücken sollten prüfen, wann und zu wessen Kosten die Erschließung erfolgen wird.

Bauland / baureifes Grundstück

Bauland im engeren Sinne - oft auch baureifes Land genannt - ist ein Grundstück, das sofort bebaut werden darf, weil alle öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach §5 Abs.4 ImmoWertV sind baureife Grundstücke Flächen, die „nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind“. Das heißt: Es gibt einen gültigen Bebauungsplan (oder eine Baugenehmigung nach §34 BauGB im Innenbereich), und die Erschließung ist gesichert. Typischerweise ist ein baureifes Grundstück an das örtliche Versorgungsnetz angeschlossen (zumindest liegen alle Leitungen bis ans Grundstück) und über eine öffentliche Straße erreichbar. Lediglich die Hausanschlüsse vom Grundstücksanschluss bis ins Gebäudeinnere muss der Bauherr noch legen lassen. Auf einem solchen Grundstück kann in Abstimmung mit den Bauvorschriften (Bebauungsplan, Ortsgestaltung etc.) eine Baugenehmigung erteilt werden und der Hausbau sofort beginnen. Daher spricht man auch von erschlossenem Bauland.

Für Käufer ist baureifes Land die sicherste, aber auch teuerste Variante. Der Preis für Bauland wird in begehrten Lagen durch Angebot und Nachfrage bestimmt und liegt erheblich höher als bei Roh- oder Erwartungsland. Unbebaute Grundstücke, die baureif sind, werden im Rahmen von Gutachterausschüssen per Bodenrichtwert bewertet. Diese offiziellen Bodenrichtwerte spiegeln den hohen Wert von Bauland wider - oft mehrere hundert Euro pro Quadratmeter je nach Lage. Dafür ist das Risiko gering: Man erhält sofort nutzbares Land. Wichtig ist, den Bebauungsplan und mögliche Auflagen zu kennen - z.B. ob es Beschränkungen in Bauweise, Geschosszahl etc. gibt. Wer ein Grundstück als Bauland kauft, sollte sicherstellen, dass es tatsächlich baureif ist, da sonst Schadensersatzforderungen drohen könnten, wenn fälschlich Bauland verkauft wurde, das noch gar nicht voll baureif war.

Baugrundstück (individuell geprüft & erschlossen)

Oft wird baureifes Land bereits als Baugrundstück bezeichnet. Im Grunde sind Bauland und Baugrundstück dasselbe - ein Stück Land, auf dem gebaut werden darf. Allerdings versteht man unter einem Baugrundstück im engeren Sinne die konkrete Parzelle, die für eine Bebauung vorgesehen ist, und die darüber hinaus individuell geprüft wurde. Das heißt, ein Baugrundstück ist voll erschlossenund es liegen alle nötigen individuellen Voraussetzungen vor: Zum Beispiel ist das Grundstück exakt vermessen, es existiert ggf. bereits ein Baugrundgutachten (Bodengutachten) zur Tragfähigkeit des Bodens, eventuelle Altlasten sind geprüft, und die Zuwegung sowie Versorgungsanschlüsse sind final hergestellt.

Für den Bauherrn ist ein Baugrundstück der Idealfall: Hier kann nach Erteilung der Baugenehmigung ohne Verzögerung mit dem Bau begonnen werden. Erschließungskosten sind in der Regel bereits beglichen oder im Kaufpreis enthalten. Beim Kauf eines Baugrundstücks sollte man trotzdem die Bodenbeschaffenheit und vorhandene Leitungen kennen - in vielen Fällen hat der Verkäufer oder die Gemeinde schon ein Baugrundgutachten erstellt, um die Eignung als Bauplatz zu bestätigen. Ein solches voll erschlossenes und geprüftes Baugrundstück hat das höchste Preisniveau, da keine weiteren Risiken oder Folgekosten für Erschließung einkalkuliert werden müssen. Hier bezahlt man sozusagen für die "Schlüssel zur Baustelle": Das Land ist baureif, alle Anschlüsse liegen an, und man kann unmittelbar mit dem Hausbau (z.B. einem schlüsselfertigen Massivhaus von Town & Country Haus in Kooperation mit MP Projektmanagement) starten.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Von der unbebaubaren Landwirtschaftsfläche bis zum fertigen Baugrundstück steigt mit jeder Entwicklungsstufe die Planungssicherheit und die Bebaubarkeit - aber auch der Kaufpreis. Im nächsten Abschnitt vergleichen wir die Grundstücksarten noch einmal übersichtlich.

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Grundstücksarten im Vergleich

Zur besseren Orientierung fasst die folgende Tabelle die verschiedenen Grundstücksarten mit ihren wichtigsten Merkmalen zusammen. So erkennen Sie auf einen Blick, wie sich Bebaubarkeit, Erschließung, Preisniveau und Risiken je nach Entwicklungsstufe unterscheiden:

Grundstücksart

Beschreibung

Bebaubarkeit

Erschließung

Preisniveau

Risiken / Besonderheiten

Landwirtschaftsfläche (Grünland)

Ackerland oder Forstfläche ohne Bauwidmung. Liegt meist außerhalb des Ortes (Außenbereich).

Keine - aktuell nicht als Bauland vorgesehen, Bebauung planungsrechtlich unzulässig.

Unerschlossen - keine Straßen, keine Versorgungsleitungen vorhanden.

Sehr niedrig - Wert orientiert sich am landwirtschaftlichen Nutzwert (oft einstellige €/m²).

Hohes Spekulationsrisiko: Umwidmung in Bauland ungewiss und oft erst langfristig möglich (wenn überhaupt). Käufer ohne Bebauungsplan haben keinen Anspruch auf Baugenehmigung.

Bauerwartungsland

Fläche im Flächennutzungsplan bereits als künftiges Bauland vorgesehen. Noch kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan.

Noch keine aktuelle Bebauungsmöglichkeit - erst in Zukunft erwartbar (Zeithorizont unbestimmt).

Unerschlossen - keine oder nur teilweise vorhandene Infrastruktur; Anschlüsse müssen erst geschaffen werden.

Niedrig bis moderat - deutlich günstiger als Bauland, aber teurer als reines Ackerland (Spekulationswert eingepreist).

Unsicherheit: Keine Garantie für Wann/Ob es Bauland wird. Lange Wartezeiten möglich. Finanzierung schwierig; Käufer tragen die laufenden Kosten (Steuern) ohne Nutzbarkeit.

Rohbauland

Gebiet bereits als Bauland ausgewiesen (Bebauungsplan in Kraft oder Innenbereich), aber noch nicht baureif.

Prinzipiell ja, gemäß Plan darf gebaut werden, sobald Auflagen erfüllt sind (Erschließung, Zuschnitt etc.).

In Vorbereitung - Erschließung noch nicht abgeschlossen oder zugesichert (Straßen/Leitungen fehlen teilweise).

Mittel - günstiger als voll erschlossenes Bauland, da Käufer noch Folgekosten hat; teurer als Bauerwartungsland, da Baurecht weitgehend gesichert.

Verzögerungsrisiko: Bau noch nicht sofort möglich. Abhängigkeit von kommunaler Umsetzung der Erschließung. Eventuell zusätzliche Erschließungsbeiträge für Käufer.

Bauland / baureifes Grundstück

Rechtskräftig ausgewiesenes Baugebiet, grundsätzlich sofort bebaubar. Bebauungsplan vorhanden, Grundstück meistens zugeschnitten.

Ja, sofort - Baugenehmigung kann erteilt werden, Bebauung rechtlich zulässig gemäß Bebauungsplan oder §34 BauGB.

Weitgehend erschlossen - Anschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser etc.) bis ans Grundstück vorhanden oder zugesichert; öffentliche Straße vorhanden.

Hoch - entspricht dem Marktwert für Baugrundstücke in der Lage (dreistellige €/m² je nach Region üblich).

Geringes Risiko: Nutzung als Baugrundstück rechtlich gesichert. Übliche baurechtliche Auflagen sind zu beachten (z.B. Gestaltung, Abstandsflächen). Käufer muss nur noch Hausanschlüsse aufs Grundstück legen lassen.

Baugrundstück (voll erschlossen)

Einzelnes, individuell bebaubares Grundstück, vollständig erschlossen, vermessen und bautechnisch geprüft.

Ja, unverzüglich - alle Voraussetzungen erfüllt, sofortiger Baustart nach Baugenehmigung möglich.

Voll erschlossen - sämtliche erforderlichen Anschlüsse liegen an; Zufahrt über öffentliche Straße gewährleistet; i.d.R. keine weiteren Erschließungskosten offen.

Sehr hoch - höchster Grundstückspreis, da keine weiteren Investitionen nötig; beinhaltet den Wert der Erschließung und Lagevorteile.

Minimal - kaum Ungewissheiten. Bodenqualität/Baugrund ist geprüft, Infrastruktur fertig. Eventuell existiert schon eine Planung oder Bauträgerbindung. Käufer kann zügig mit dem Bau beginnen (z.B. schlüsselfertiges Massivhaus mit MP/Town & Country).

Hinweis: Die Bezeichnungen werden teils überschneidend verwendet. Umgangssprachlich versteht man unter Bauland oft jedes Grundstück, das baulich genutzt werden darf. Im engen Sinn ist jedoch nur voll erschlossenes und baureifes Land wirklich als Baugrundstück nutzbar. Wenn Sie ein Grundstück kaufen, lohnt es sich, genau nachzufragen, welcher Entwicklungsstand vorliegt - damit Sie den Preis und den Planungsaufwand richtig einschätzen.

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Von der landwirtschaftlichen Fläche zum Baugrundstück - der Entwicklungsweg

Der Weg von der grünen Wiese zum fertigen Baugrundstück ist langwierig und durchläuft mehrere Planungs- und Entwicklungsphasen. Im Folgenden skizzieren wir den typischen Ablauf, den ein Grundstück in NRW durchlaufen muss, um vom reinen Ackerland letztlich zum bebaubaren Bauplatz zu werden:

1. Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung):

Zunächst entscheidet die Stadt/Gemeinde im Flächennutzungsplan (FNP), welche Flächen künftig als Baugebiet vorgesehen sind. Dieser Plan (§5 BauGB) weist u.a. Wohnbauflächen aus, die oft noch unbebaut sind. Wird eine landwirtschaftliche Fläche im FNP als Baufläche dargestellt, gilt sie ab dann als Bauerwartungsland. Rechte oder Pflichten ergeben sich daraus aber noch nicht - der FNP ist behördenverbindlich, aber nicht parzellenscharf und nicht unmittelbar baurechtlich wirksam. Dennoch ist dies der erste Schritt: Ohne Aufnahme in den FNP keine Bauleitplanung für das Gebiet.

2. Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung):

In einem zweiten Schritt erstellt die Gemeinde einen Bebauungsplan (§30 BauGB) für das Gebiet. Der Bebauungsplan setzt verbindlich fest, was genau dort gebaut werden darf (z.B. Wohnhäuser, Anzahl der Geschosse, Straßenverlauf etc.). Mit Rechtskraft des Bebauungsplans wird aus Bauerwartungsland Bauland im planungsrechtlichen Sinn. Oft wird zwischenzeitlich von Rohbauland gesprochen - das Gebiet ist als Baugebiet bestimmt, aber noch nicht erschlossen. Wichtig: Erst ein gültiger Bebauungsplan schafft Baurechte, die auch einklagbar sind. Wenn kein Bebauungsplan existiert, kann im Innenbereich (§34 BauGB) unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem gebaut werden (ähnliche Umgebungsbebauung), während im Außenbereich (§35 BauGB) Bauen nur ausnahmsweise zulässig ist. In Neubaugebieten außerhalb des bisherigen Ortes ist meist ein Bebauungsplan nötig, um Baurecht zu schaffen.

3. Erschließung des Grundstücks:

Parallel oder nach dem Bebauungsplan erfolgt die Erschließung. Das bedeutet, das neue Baugebiet wird technisch und verkehrsmäßig ans Netz angeschlossen: Es werden Straßen gebaut, Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen verlegt, ggf. Gas und Telekommunikation, sowie öffentliche Beleuchtung und Entwässerung hergestellt. Ein Grundstück gilt erst dann als baureif, wenn die Erschließung gesichert ist. Die Gemeinde ist für die Bereitstellung dieser Erschließungsanlagen bis zur Grundstücksgrenze verantwortlich (öffentliche Erschließung). Allerdings tragen die Eigentümer die Kosten weitgehend mit: In der Regel werden 90 % der erstmaligen Erschließungskosten auf die Grundstückseigentümer umgelegt (Erschließungsbeiträge nach BauGB). Die genauen Anteile regelt das Baugesetzbuch (§127 ff. BauGB) und kommunale Satzungen. Zeitlich kann die Erschließung Jahre in Anspruch nehmen - Straßennetze und Leitungen zu bauen ist teuer und erfordert oft erst Grundwerb und Bodenordnung (Umlegungsverfahren) im Gebiet. Erst wenn eine gesicherte Erschließung vorliegt (d.h. entweder tatsächlich fertiggestellt oder per Vertrag garantiert), spricht man von baureifem Land.

4. Parzellierung und Vermessung:

Aus dem großen Baugebiet werden nun einzelne Baugrundstücke gebildet. Durch amtliche Vermessung entstehen Flurstücke mit konkreten Grenzen (z.B. einzelne Bauplätze für Einfamilienhäuser). Jedes Grundstück erhält einen Eintrag im Liegenschaftskataster und Grundbuch. Oft übernimmt ein Erschließungsträger oder Entwickler diese Aufteilung. Danach können die einzelnen Bauplätze verkauft oder bebaut werden.

5. Baugrundgutachten & Baugenehmigung:

Bevor ein Haus entsteht, prüfen künftige Bauherren den Baugrund. Ein Bodengutachten (geotechnisches Gutachten) klärt, ob der Untergrund tragfähig ist oder ob z.B. Altlasten im Boden sind. In neuen Baugebieten geben Gemeinden oft Hinweise oder Gutachten zur Bodenbeschaffenheit; in Einzelfällen muss der Käufer selbst einen Gutachter beauftragen. Anschließend kann der Bauherr seine Hausplanung beim Bauamt einreichen. Passt das Projekt in die Vorgaben des Bebauungsplans, wird die Baugenehmigung erteilt - das Grundstück ist damit endgültig zum Baugrundstück im vollen Wortsinn geworden.

Dieser Entwicklungsprozess erfordert Zeit und Investitionen. Zwischen der ersten Planung und dem fertigen Bauplatz können leicht 5, 10 oder mehr Jahre liegen - wie Praxisbeispiele zeigen. So entstand etwa in Düren der Plan, das Gebiet Cornetzhof für Wohnungsbau zu nutzen, bereits 2011. Doch erst 2025, nach über einem Jahrzehnt Planung, steht der erste Spatenstich unmittelbar bevor. In Aachen gibt es Fälle wie das Neubaugebiet Richtericher Dell, wo seit rund 20 Jahren Pläne geschmiedet werden, die mehrfach überarbeitet werden mussten - hier zeigt sich, dass aus Bauerwartungsland manchmal sehr lange kein fertiges Bauland wird.

Für Grundstückseigentümer und Käufer bedeutet das: Der Entwicklungsweg von der landwirtschaftlichen Fläche zum Baugrundstück ist kompliziert. Flächennutzungs- und Bebauungsplan, Erschließung und ggf. Umlegungsverfahren müssen erfolgreich abgeschlossen sein, bevor wirklich gebaut werden darf. Entsprechend spiegelt sich dieser Fortschritt im Grundstückspreis wider. Wer heute ein Grundstück kaufen will, sollte unbedingt klären, in welcher Stufe der Entwicklung es sich befindet - und ob ggf. noch Erschließungskosten und Wartezeiten einkalkuliert werden müssen. (Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber Grundstück erschließen.)

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Preisunterschiede verstehen

Warum kostet ein Quadratmeter Bauland in Aachen oder Düren ein Vielfaches eines Quadratmeters Bauerwartungsland? Der Hauptgrund sind die unterschiedlichen Risiken und Zusatzkosten, die mit der Entwicklungsstufe einhergehen. Im Folgenden erklären wir die Preisunterschiede der Grundstücksarten und was Käufer dabei beachten sollten:

Nutzbarkeit und Baurecht:

Ein Grundstück, auf dem Sie sofort bauen können, ist selbstverständlich mehr wert als eins, bei dem unklar ist, ob in 10 Jahren gebaut werden darf. Baureifes Land hat daher einen hohen Marktpreis, während Bauerwartungsland oder ungewidmete Flächen mit einem Abschlag wegen Unsicherheit gehandelt werden. Als grobe Orientierung: Bauland kann je nach Lage mehrere hundert Euro/m² kosten, Rohbauland vielleicht die Hälfte bis zwei Drittel davon, Bauerwartungsland oft nur ein Bruchteil (z.B. 10-30% des Baulandwerts in vergleichbarer Lage), und reine Landwirtschaftsfläche noch deutlich weniger. Diese Spanne ergibt sich daraus, dass man bei gering entwickeltem Land faktisch mitkauft, dass noch erhebliche Planungs- und Erschließungsarbeiten nötig sind - oder dass das Baurecht eben noch fraglich ist.

Erschließungsstand und Folgekosten:

Ein weiterer Faktor ist der Erschließungsgrad. Ist das Grundstück bereits voll erschlossen, wurden die Kosten dafür in der Regel schon getragen (vom Erschließungsträger oder der Gemeinde) - diese spiegeln sich im Kaufpreis wider. Bei einem noch unerschlossenen Grundstück zahlt man zunächst weniger, muss aber später Erschließungsbeiträge oder private Anschlusskosten tragen. Beispiel: Ein Bauerwartungsland-Grundstück mag günstig erscheinen, aber sobald es zum Baugebiet wird, kommen möglicherweise fünfstellige Beträge für Straßenausbau, Kanalanschluss, Wasser/Strom auf den Eigentümer zu. Oft fordern Gemeinden beim Übergang zu baureifem Land Beiträge nach BauGB, die bis zu 90 % der Erschließungskosten ausmachen. Das sollte in die Kalkulation einfließen: Günstiges Rohbauland + Erschließungskosten kann am Ende teurer kommen als gleich ein erschlossenes Baugrundstück zu kaufen.

Bodenrichtwerte und Wertermittlung:

In Deutschland werden Grundstückswerte für baureife Grundstücke amtlich über Bodenrichtwerte erfasst. Diese Richtwerte basieren auf realen Kaufpreisen und unterscheiden oft nach Bodenarten. So gibt es z.B. in Gutachterausschuss-Auswertungen Werte für baureifes Land getrennt von Bauerwartungsland. Typischerweise liegt der Richtwert für Bauerwartungsland deutlich niedriger - weil alle Unwägbarkeiten (Planung ungewiss, längere Bindung des Kapitals ohne Nutzung) preisdrückend wirken. Wer den Marktwert eines Grundstücks verstehen will, muss also dessen baurechtlichen Status kennen. Eine Grundstücksbewertung sollte immer berücksichtigen, ob es sich um Bauland, Rohbauland oder nur um zukünftiges Bauland handelt. (Tipp: Lassen Sie im Zweifel den Bodenwert von Experten ermitteln - MP Projektmanagement bietet an, Ihr Grundstück zu bewerten unter Einbeziehung der aktuellen Planungs- und Erschließungssituation.)

Chancen vs. Risiken für Käufer:

Aus Käufersicht gilt eine einfache Regel: Je unsicherer die Bebaubarkeit, desto spekulativer die Investition. Ein günstiges Bauerwartungsland kann im Wert explodieren, wenn plötzlich ein Bebauungsplan kommt - es kann aber auch passieren, dass jahrzehntelang nichts geschieht und man weder bauen noch teuer verkaufen kann. Hier liegen Chancen und Risiken dicht beieinander. Rohbauland ist weniger riskant, da die Bauleitplanung steht, aber es kann dennoch Verzögerungen geben (z.B. Proteste von Anwohnern gegen Erschließungsstraßen, finanzielle Engpässe der Gemeinde, ökologische Auflagen etc.). Baureifes Bauland hingegen bietet Planungssicherheit, aber eben keinen Preisabschlag mehr - man zahlt den vollen Wert. Wichtig ist, die eigene Absicht zu kennen: Möchte ich sofort bauen und ins Eigenheim ziehen? Dann lieber ein teureres, fertiges Baugrundstück in Aachen oder Düren kaufen, anstatt mich mit billigem Land zu binden, das brach liegt. Will ich investieren und spekulieren, kann Bauerwartungsland interessant sein - aber nur mit Kapital, das notfalls lange gebunden werden kann, da der Zeithorizont unbestimmt ist.

Zusammengefasst: Die Preisunterschiede reflektieren immer den Entwicklungsstand. Klären Sie deshalb vor dem Kauf: Welche Grundstücksart liegt vor? Ist das Grundstück wirklich Bauland oder nur „vorgesehenes“ Bauland? Wie weit ist die Erschließung gediehen und wer trägt die Kosten dafür? Und wie sind die Bodenrichtwerte für vergleichbare Grundstücke? So vermeiden Sie, zu viel für ein unreifes Grundstück zu bezahlen - oder eine Gelegenheit zu verpassen, bei der ein günstiges Grundstück bald an Wert gewinnt, weil die Entwicklung absehbar ist.

(Interner Tipp: In unserem Ratgeber Grundstück bewerten und Bodenrichtwerte erfahren Sie mehr darüber, wie unterschiedliche Grundstücksarten bei der Wertermittlung berücksichtigt werden.)

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Rechtliche & planerische Einordnung

Wer sich mit Grundstücksarten beschäftigt, stößt unweigerlich auf planungsrechtliche Begriffe aus dem Baugesetzbuch (BauGB). Ohne hier zu tief ins Baurecht zu gehen, möchten wir eine kurze Orientierung geben, wie Grundstücksarten rechtlich einzuordnen sind - immer mit dem Hinweis, dass dies keine Rechtsberatung ersetzt:

Flächennutzungsplan (§5 BauGB)

Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Hier wird entschieden, wo Wohnbauflächen entstehen könnten. Bauerwartungsland leitet sich typischerweise aus einer entsprechenden Darstellung im Flächennutzungsplan ab. Allerdings begründet der FNP noch kein Baurecht für den Einzelnen - er ist eher ein städtebauliches Programm.

Bebauungsplan (§30 BauGB)

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist das zentrale Instrument, um Bauland festzusetzen. Ist ein Grundstück innerhalb eines gültigen Bebauungsplans gelegen (sogenannter qualifizierter Bebauungsplan), dann ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Plans entspricht. Ein Grundstück mit Bebauungsplan ist typischerweise Rohbauland oder baureifes Land (je nach Erschließung).

Innenbereich (§34 BauGB)

Liegt ein Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, aber es gibt keinen Bebauungsplan, greift §34 BauGB. Hier kann ein Bauvorhaben genehmigt werden, wenn es sich einfügt (Art und Maß der Nutzung passen zur umliegenden Bebauung). Viele Baulücken oder Nachverdichtungsprojekte in Aachen und Düren laufen über §34. Diese Grundstücke sind faktisch Bauland, auch ohne B-Plan, sofern ringsum Bebauung vorhanden ist und alle Erschließungen da sind. Ein solches Grundstück wäre baureif, wenn es erschlossen ist, obwohl man es nicht "Bauland nach Bebauungsplan" nennt.

Außenbereich (§35 BauGB)

Hierunter fallen Flächen außerhalb von Ortschaften ohne Bebauungsplan - im Wesentlichen die landwirtschaftlichen Flächen und Wald. Im Außenbereich sind Bauvorhaben nur in engen Ausnahmefällen zulässig (sogenannte privilegierte Vorhaben, z.B. Landwirtschaftsbetriebe, Windräder, bestimmte öffentliche Vorhaben). Für normale Wohnhäuser ist der Außenbereich tabu, solange kein Bebauungsplan gemacht wird. Deshalb gilt: Ein Grundstück im reinen Außenbereich ist kein Bauland. Erst durch Einbeziehung in einen Bebauungsplan kann daraus Bauland werden.

Erschließung und Baugenehmigung (§§30, 33 BauGB)

Selbst bei vorliegendem Bebauungsplan darf gebaut nur werden, wenn die Erschließung gesichert ist. §30 BauGB setzt dies voraus; §33 BauGB erlaubt unter bestimmten Bedingungen Baugenehmigungen schon vor endgültiger Rechtskraft des Bebauungsplans, sofern dieser bald wirksam wird und die Erschließung gewährleistet ist. Einfach gesagt: Die Behörde darf nur genehmigen, wenn Wasser, Abwasser, Strom und Straße verfügbar oder vertraglich zugesagt sind. Ein Grundstück kann also planungsrechtlich Bauland sein, aber praktisch wird die Genehmigung erst erteilt, wenn Erschließungsverträge bestehen oder Anlagen gebaut wurden.

Kein Rechtsanspruch auf Entwicklung

Wichtig zu wissen für Besitzer von Bauerwartungsland: Selbst wenn Ihre Fläche im Flächennutzungsplan als Baugebiet vorgesehen ist, besteht kein Anspruch, dass die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt oder die Erschließung vornimmt. Die Entscheidung über Ob und Wann der Entwicklung liegt bei der Kommune. Diese wägt nach städtebaulichen Erfordernissen und finanziellen Möglichkeiten ab. Daher ist Bauerwartungsland immer mit Unsicherheit verbunden - die Kommune kann Prioritäten ändern oder Pläne zurückstellen.

In der Praxis von Aachen, Düren und anderen Kommunen in NRW bedeutet dies: Die kommunale Bauleitplanung bestimmt, welche Grundstücke wann baureif werden. Der rechtliche Rahmen (§§30-35 BauGB) regelt, unter welchen Voraussetzungen gebaut werden darf. Für Bauherren ist es ratsam, bei Interesse an einem Grundstück das Bauamt oder Fachleute zu konsultieren, um die planungsrechtliche Situation zu prüfen (B-Plan-Status, Innen- oder Außenbereich, etc.). So vermeiden Sie Fehlkäufe. Und denken Sie daran: Dieser Überblick dient der Orientierung - im Zweifel ziehen Sie einen Fachanwalt oder erfahrenen Planer hinzu, denn jedes Bauvorhaben kann Besonderheiten haben. (Hinweis: MP Projektmanagement bietet keine Rechtsberatung, aber viel Erfahrung in der planungsrechtlichen Beurteilung von Grundstücken.)

Mehr informationen

Praxis in Aachen & Düren

Wie gestalten sich die verschiedenen Grundstücksarten in der Region Aachen/Düren konkret? In NRW und speziell im Raum Aachen gibt es sowohl urbane Nachverdichtung als auch neue Baugebiete auf der grünen Wiese. Einige Beispiele aus der Praxis:

Nachverdichtung in bestehenden Wohngebieten (baureife Grundstücke)

In den Städten Aachen und Düren werden viele Baulücken geschlossen und Hinterhöfe bebaut. Hierbei handelt es sich um bereits voll erschlossene Grundstücke im Innenbereich, oft nach §34 BauGB genehmigungsfähig. Beispiel: Ein großes Gartengrundstück in Aachen-Brand wird geteilt, um ein zusätzliches Haus zu bauen - das neue Baugrundstück war bereits von Straße und Leitungen erschlossen (baureif) und konnte sofort bebaut werden. Solche Nachverdichtungen nutzen vorhandene Infrastruktur und sind stadtplanerisch gewollt, um neuen Wohnraum ohne Flächenverbrauch im Außenbereich zu schaffen. Für Bauherren sind dies attraktive Fälle, da man innerhalb des Stadtgebiets schnell bauen kann, sofern die Baulücke verfügbar ist.

Neubaugebiete am Stadtrand (Rohbauland zu Bauland)

Wo Innenentwicklung nicht reicht, weisen Städte Neubaugebiete aus. In Aachen etwa wird seit Jahren die Entwicklung der Richtericher Dell im Nordwesten diskutiert - eine ehemals landwirtschaftliche Fläche, die als große Wohnbaureserve gilt. Hier musste erst der Bebauungsplan erstellt werden, und eine komplett neue Erschließungsstraße (Ortsumgehung) ist Teil des Plans. Das zeigt: Solche Flächen sind zunächst Bauerwartungsland (im Flächennutzungsplan vorgesehen), dann werden sie zu Rohbauland, sobald konkrete Planungsverfahren laufen. Bis zur Baureife vergehen aber oft viele Jahre. In Richterich liegen die Pläne nach Presseberichten seit fast 20 Jahren in Schubladen und werden immer wieder angepasst - ein typisches Beispiel, dass Großprojekte viel Zeit brauchen. In Düren wiederum gibt es Neubaugebiete wie den erwähnten Cornetzhof, wo die Stadt aktiv Bauland schafft. Diese Areale waren lange ungenutzt (evtl. Grünland) und werden jetzt Schritt für Schritt in Bauland umgewandelt.

Ländliche Flächen im Umland (Bauerwartungsland & Außenbereich)

Rund um Aachen und Düren liegen viele Ortschaften und Gemeinden mit dörflichem Charakter. Hier findet man oft Bauerwartungsland am Dorfrand: z.B. eine Wiese, die laut Flächennutzungsplan irgendwann Wohngebiet werden soll, wenn der Bedarf steigt. Solange der Bebauungsplan fehlt, kann man sie aber nicht bebauen. Mancher Landwirt hat ein Stück Land in Reserve in der Hoffnung, es eines Tages als Bauland verkaufen zu können. In der Zwischenzeit werden solche Flächen weiter landwirtschaftlich genutzt oder einfach freigehalten. Außenbereich bleibt Außenbereich, bis die Gemeinde handelt. In manchen Fällen erlauben Gemeinden durch Innenbereichssatzungen (§34 BauGB Abs. 4) oder Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren kleinere Baulückenschließungen am Ortsrand - doch die Hürde ist hoch, wenn keine ausreichende Erschließung da ist.

Erschlossene Baugebiete in Entwicklung

Sobald eine Kommune ein Neubaugebiet plant, startet häufig der Vertrieb von Baugrundstücken noch während der Erschließungsphase. In Düren beispielsweise hat die Stadt eine Baulandstrategie, wonach ein Teil der Grundstücke für Einheimische reserviert wird. Hier spricht man von baureifen Grundstücken, auch wenn die Straße vielleicht gerade erst gebaut wird - wichtig ist der rechtliche Baulandstatus und die gesicherte Erschließung. Die Praxis zeigt allerdings, dass zwischen Planbeschluss und bezugsfertigem Haus Jahre liegen: Erst Plan, dann Straßenbau, dann Hausbau. Gerade familienfreundliche Bauplätze sind begehrt, doch wie in Düren gesehen, können wirtschaftliche Realitäten (hohe Baukosten, Zinsen) die Umsetzung erschweren. Dennoch: Die Kommunen der Region versuchen aktiv, Bauland bereitzustellen, sei es durch Nachverdichtung (Aachen z.B. mit Programmen zur Nutzung von Baulücken) oder durch neue Wohngebiete (Düren, Stolberg, Eschweiler etc. mit geplanten Neubaugebieten).

Fazit für die Region: In Aachen, Düren und ganz NRW finden sich alle Grundstücksarten - vom unberührten Außenbereich bis zum voll erschlossenen Baugrundstück in der Stadt. Wer hier ein Grundstück erwerben will, sollte den lokalen Bauleitplanungs-Stand kennen: Ist die Fläche Teil eines Bebauungsplans? Gibt es kurzfristig Vorhaben der Stadt, das Gebiet zu entwickeln? Ein Blick in den Flächennutzungsplan (oft online verfügbar) und die Bebauungspläne der Kommune kann Aufschluss geben. Zudem helfen regionale Beispiele, die Zeitdimension zu begreifen: Nicht jedes als „Bauland“ angepriesene Stück Land wird sofort zum Traumhaus führen. Gerade im dynamischen Städtedreieck Aachen-Düren-Köln lohnt es sich, für Grundstücksentscheidungen einen Experten vor Ort hinzuzuziehen, der die Planungen der Gemeinde kennt.

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So unterstützt MP Projektmanagement

Die MP Projektmanagement GmbH steht Bauherren und Grundstückseigentümern in Aachen, Düren und ganz NRW zur Seite, um Klarheit in die Frage der Grundstücksart und Bebaubarkeit zu bringen. Als regionaler Town & Country Haus Partner und Experte für Grundstücksentwicklung bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung - von der ersten Grundstücksprüfung bis zum bezugsfertigen Massivhaus. Konkret hilft MP Projektmanagement Ihnen in folgenden Bereichen:

Prüfung von Grundstücksart & Baurecht

Sie haben ein Grundstück ins Auge gefasst, sind aber unsicher, ob es wirklich Bauland ist? Wir übernehmen die Analyse des Planungsstands. Anhand von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, BauGB-Kriterien (§30/34/35) und Gesprächen mit den Bauämtern ermitteln wir, welchen Status Ihr Grundstück hat. So wissen Sie genau, ob es sich um Bauerwartungsland, Rohbauland oder bereits baureifes Bauland handelt - und welche Schritte ggf. noch fehlen. Diese Grundstücksprüfung schützt Sie davor, ein scheinbares Schnäppchen zu erwerben, das sich später als nicht bebaubar herausstellt.

Einschätzung von Erschließungskosten & Entwicklungskosten

Falls Ihr Grundstück noch nicht erschlossen oder baureif ist, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite. Wir schätzen ein, welche Erschließungsmaßnahmen (Straße, Versorgungsleitungen, Kanal) erforderlich sind und mit welchem Zeit- und Kostenaufwand das verbunden ist. Dank unserer Tätigkeit in der Region kennen wir die üblichen Erschließungsbeiträge der Kommunen und können die Kosten für Wasser, Strom, Kanalanschluss etc. realistisch abschätzen. So behalten Sie den Überblick über die finanziellen Anforderungen, bevor Sie ein Grundstück kaufen oder entwickeln. Wir beraten Sie auch, wie Sie die Erschließung optimal planen - etwa welche Arbeiten die Gemeinde übernimmt und wo eventuell Eigenleistungen oder private Erschließungsverträge sinnvoll sind.

Grundstücksentwicklung & Baureifmachung

MP Projektmanagement begleitet Sie auf Wunsch bis zum fertigen Baugrundstück. Das heißt, wir übernehmen die Planung und Organisation der notwendigen Schritte, um ein Grundstück baureif zu machen. Dazu zählen z.B. Abstimmungen mit der Stadt zur Bebauungsplanung, Koordination von Vermessern und Erschließungsunternehmen, Beantragung von Versorgungsanschlüssen und vieles mehr. Wir kennen die Abläufe und Fallstricke der Behörden in NRW und führen Ihr Projekt effizient durch den Prozess. Am Ende steht ein erschlossenes Grundstück, auf dem Sie bauen dürfen - und all das ohne, dass Sie sich selbst durch den Behördendschungel kämpfen müssen.

Schlüsselfertiger Hausbau in Kooperation mit Town & Country Haus

Ist das Grundstück erst einmal bereit, geht es an den Hausbau. Als Lizenzpartner von Town & Country Haus bietet MP Projektmanagement Ihnen hochwertige schlüsselfertige Massivhäuser zu fairen Konditionen. Sie profitieren von einem erprobten Massivhaus-Konzept (inkl. umfangreicher Sicherheiten) und der lokalen Betreuung durch unser Team. Von der Grundrissplanung bis zur Schlüsselübergabe - wir kümmern uns um alle Details, während Sie sich entspannt auf Ihr neues Zuhause freuen können. Der Vorteil: Alles aus einer Hand - Grundstück, Hausbau und Finanzierung (auf Wunsch) greifen nahtlos ineinander. So wird aus dem ehemals unbebauten Grundstück in Aachen oder Düren Ihr fertiggestelltes Eigenheim, ohne dass Sie sich mit zig Ansprechpartnern auseinandersetzen müssen.

Beratung & individuelle Betreuung

Jedes Grundstück und jedes Bauvorhaben ist einzigartig. Wir von MP Projektmanagement nehmen uns die Zeit, Ihre Ziele zu verstehen. Möchten Sie ein Grundstück kaufen und benötigen eine Einschätzung, ob der Preis angemessen ist? Oder besitzen Sie Land und fragen sich, ob es Bauland werden kann? In all diesen Fällen beraten wir individuell und ehrlich. Unser Team kennt den regionalen Immobilienmarkt, die Bodenrichtwerte und die typischen Fallstricke. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir einen Fahrplan, damit Ihr Traum vom Haus auf solidem Grund steht. Und wenn Sie bereits ein Baugrundstück haben, sorgen wir als Baupartner dafür, dass aus Plänen Realität wird - stressfrei und sicher.

Ihr Vorteil: Mit MP Projektmanagement haben Sie einen Partner, der sowohl die technischen Aspekte (Bauplanung, Erschließung) als auch die kaufmännischen (Bewertung, Kostenplanung) im Blick behält. Gerade beim Thema Grundstücksarten zahlt sich Expertise aus: Wir helfen Ihnen, Risiken zu vermeiden - sei es der teure Fehlkauf eines unbebaubaren Grundstücks oder unerwartete Zusatzkosten durch fehlende Erschließung. Nutzen Sie unsere regionale Erfahrung für Ihr Projekt in Aachen, Düren oder anderswo in NRW.

Neugierig geworden? - Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Grundstücksprüfung und Beratung. Ob Sie bauen möchten oder ein Grundstück besitzen: Wir sagen Ihnen, was Ihr Grundstück kann und wie Sie Ihr Bauvorhaben erfolgreich starten.

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Grundstücksart verstehen = Risiko vermeiden

Die Grundstücksart zu verstehen, ist der erste Schritt, um beim Grundstückskauf keine bösen Überraschungen zu erleben. Von Bauerwartungsland über Rohbauland bis Bauland - jede Stufe hat erhebliche Auswirkungen auf Preis, Bebaubarkeit und Wartezeit. Wer die Unterschiede kennt, kann Risiken vermeiden: Zum Beispiel verhindert das Wissen um die Grundstücksart, dass man teuer Bauland bezahlt, wo eigentlich noch gar nicht gebaut werden darf. Gerade in Regionen wie Aachen und Düren in NRW, wo Bauland knapp und teuer ist, lohnt sich ein genauer Blick auf den Status des Grundstücks.

Ein baureifes Grundstück in guter Lage mag im ersten Moment teuer erscheinen, bietet dafür aber Sicherheit und einen schnellen Baubeginn. Ein scheinbar billiges Bauerwartungsland kann dagegen zum teuren Spekulationsobjekt werden, wenn die Entwicklung ausbleibt. Grundstücksarten sind also mehr als nur Begriffe - sie entscheiden über das Schicksal Ihres Bauprojekts.

Orientieren Sie sich an den hier erklärten Definitionen und fragen Sie im Zweifel einen Fachmann. Die MP Projektmanagement GmbH steht Ihnen als regionaler Ansprechpartner zur Verfügung, um Grundstücke zu prüfen und zu entwickeln. So stellen Sie sicher, dass aus Ihrem Traumhaus kein Luftschloss wird, sondern dass es auf sicherem, erschlossenem Grund steht.

Kurz gesagt: Wer die Grundstücksart versteht, kann bessere Entscheidungen treffen und sein Bauvorhaben erfolgreich und ohne unnötige Verzögerungen verwirklichen. In diesem Sinne: Informieren Sie sich, planen Sie vorausschauend - und dann viel Erfolg beim Bauen in NRW!

Haben Sie Fragen zu Ihrem Grundstück in Aachen, Düren oder Umgebung? -> Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Beratung, damit Sie von Anfang an auf dem richtigen Grundstück durchstarten können. Grundstücksart verstanden = Risiko gebannt!

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