
Klare Grenzen
gute Nachbarn
Nachbarn & Grundstücksgrenzen: Was ist erlaubt? Rechtliche Orientierung & Konfliktprävention in NRW
Grundstücksgrenzen NRW - an ihnen treffen unterschiedliche Interessen, gesetzliche Regeln und die Realität der Nachbarschaft aufeinander. Grundstücksbesitzer in Nordrhein-Westfalen (etwa in Aachen, Düren und Umgebung) fragen sich oft, was an der Grundstücksgrenze erlaubt ist und wie sie Nachbarrecht NRW praktisch anwenden können. Dieser Ratgeber bietet verständliche Orientierung zu Abständen, Hecken, Zäunen und Grenzbebauung - ohne Juristendeutsch. Sie erfahren, wie Sie Konflikte mit Nachbarn vorbeugen, Ihre Grundstücksgrenze bestimmen und freundlich, aber rechtssicher mit dem Nachbarn kommunizieren. So möchten wir Ihnen Rechtssicherheit geben und zeigen, wie eine klare Grenze zu einer guten Nachbarschaft beiträgt.
Grundstücksgrenzen in NRW - rechtliche Grundlage

In Nordrhein-Westfalen gilt ein eigenes Nachbarrechtsgesetz NRW als Basis für vieles rund um Grundstücksgrenzen. Darin sind Rechte und Pflichten zwischen Nachbarn geregelt - zum Beispiel welche Abstände für Bepflanzungen, Einfriedungen (Zäune, Hecken, Mauern) und Grenzbauten einzuhalten sind. Ergänzend greifen allgemeine Gesetze wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie örtliche Vorgaben (z.B. Bebauungspläne). Wichtig: Dieser Artikel bietet eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. In der Praxis können Details je nach Einzelfall variieren, doch die genannten Regeln gelten NRW-weit, also auch in Aachen, Düren und jeder Gemeinde in der Region.
Nachbarrechtsgesetz NRW: Das Landes-Nachbarrecht regelt unter anderem Einfriedungen und Pflanzabstände. Es besagt etwa, dass Nachbarn einen gemeinsamen Grenzzaun fordern können und die Kosten dafür teilen müssen. Auch dürfen Hecken oder Bäume nicht beliebig nah an der Grenze stehen - dazu gleich mehr. Bei Gebäuden greift hingegen die Bauordnung NRW, die sogenannte Abstandsflächen vorschreibt (also den Mindestabstand eines Bauwerks zur Grenze). Außerdem gilt stets das Gebot der „nachbarlichen Rücksichtnahme“, damit weder durch Bauwerke noch durch extreme Sichtschutzwände der Nachbar unzumutbar beeinträchtigt wird.
Keine Panik bei Rechtsfragen: Oft reicht gesunder Menschenverstand und ein Blick in die Regeln, um zu wissen, was erlaubt ist. Bei Unsicherheiten können Sie bei Ihrer Stadt (z.B. Bauamt Aachen oder Kreis Düren) nachfragen. Für ernste Streitigkeiten schreibt NRW sogar eine Schlichtung vor: Bevor Sie vor Gericht ziehen, muss erst versucht werden, den Konflikt außergerichtlich zu lösen (etwa über eine Schiedsperson in Ihrer Gemeinde). So soll ein kostspieliger Rechtsstreit unter Nachbarn die letzte Option bleiben.
Abstandsflächen - wie nah darf gebaut werden?
Im Baurecht gibt es die Abstandsfläche: Das ist der Mindestabstand, den ein Gebäude zur Grundstücksgrenze des Nachbarn einhalten muss. In Wohngebieten beträgt dieser Abstand in NRW in der Regel rund 3 Meter. Genauer berechnet sich die Abstandsfläche aus der Höhe der Hauswand - vereinfacht kann man sagen, je höher das Haus, desto größer der Abstand (oft etwa 0,4 x Wandhöhe, mindestens aber 3 m). Diese Freifläche auf Ihrem eigenen Grundstück sorgt für Licht, Luft und Brandschutz zwischen Häusern. Planen Sie also Ihr Haus nie direkt auf Kante zum Nachbarn, außer es handelt sich um eine Reihenhaus-/Doppelhaus-Bebauung, die im Bebauungsplan so vorgesehen ist.
Ausnahmen - Grenzbebauung: Für Garagen, Carports und Gartenhäuser macht die Bauordnung eine wichtige Ausnahme. Solche Nebenbauten dürfen in NRW unter bestimmten Bedingungen direkt an der Grenze stehen, ohne 3 m Abstand. Konkret sind in NRW Grenzbauten bis zu 3,0 m Höhe und maximal 9,0 m Länge je Grundstücksgrenze zulässig. Insgesamt dürfen entlang aller Grenzen zusammen höchstens 15 m bebaut werden. Das heißt: Sie dürfen z.B. eine Standard-Garage oder einen Carport an die Grenze zum Nachbarn bauen, solange das Gebäude nicht höher als 3 m ist und die Wand zum Nachbarn höchstens 9 m lang (weiter hinten auf dem Grundstück könnte ggf. noch ein zweiter kurzer Schuppen an die andere Grenze, solange in Summe 15 m nicht überschritten werden). Diese Ausnahmeregel ermöglicht eine effiziente Flächennutzung in eng bebauten Wohngebieten, ohne dass drei Meter Platz verschenkt werden müssen.
Beispiel: Eine Garage am Grundstücksrand braucht in NRW keine Abstandsfläche, sofern sie die vorgeschriebenen Maximalmaße (max. 3 m hoch, 9 m lang) einhält. Wohnhäuser hingegen müssen meist ~3 m Abstand zur Grenze einhalten. Die konkrete Abstandsfläche hängt von der Gebäudehülle ab und soll u.a. genug Licht und Luft f\u00fcr beide Nachbarn sichern.
Achtung: Auch wenn eine Garage ohne Abstand gebaut werden darf, ist eine Genehmigung oft erforderlich (Abhängig von Größe und Kommune - viele Standardgaragen bis 30 m² sind in NRW genehmigungsfrei, aber anzeigenpflichtig). Und: Planen Sie Grenzbauten immer in Abstimmung mit dem Nachbarn. Es schadet nie, diesen vorab zu informieren. So vermeiden Sie Verstimmung, wenn plötzlich eine neue Wand direkt an seinem Garten auftaucht.
Hecken, Bäume & Sträucher: Pflanzabstände und Höhen
Nicht nur Häuser, auch Pflanzen können zum Zankapfel an der Grundstücksgrenze werden. Damit ein Baum nicht das Nachbargrundstück überwuchert, legt das Nachbarrecht NRW konkrete Pflanzabstände fest. Faustregeln in NRW: Große Bäume müssen 4 m von der Grenze entfernt stehen, die meisten anderen Bäume 2 m. Bei Sträuchern reichen 0,5 bis 1 m Abstand, je nach Wuchshöhe. Hecken genießen eine Sonderrolle: Hecken bis 2 m Höhe müssen mindestens 50 cm von der Grenze gepflanzt werden, höhere Hecken sogar 1 m. Diese Abstände messen Sie ab der Stammmitte bzw. bei Hecken ab der äußersten „Heckenseite“ zum Nachbarn.
Höhenbegrenzung: Anders als mancher denkt, gibt es in NRW keine feste Maximalhöhe für Bäume oder Hecken im Gesetz. Allerdings gilt für Zier- und Beerensträucher: Ihre Höhe darf höchstens das 3-fache des Abstands betragen. Beispiel: Steht ein Zierstrauch 50 cm von der Grenze, soll er nicht höher als 1,5 m werden - sonst könnte der Nachbar einen Rückschnitt fordern. Bei klassischen Hecken gibt es diese 3x-Regel interessanterweise nicht; daher sieht man durchaus Hecken von 4 oder 5 m Höhe, sofern Abstand und Nachbars Zustimmung passen.
Überhang und Wurzeln: Äste, die über die Grenze hängen, und Wurzeln, die hinüberwachsen, darf der Nachbar grundsätzlich kappen, wenn dadurch seine Grundstücksnutzung beeinträchtigt wird. Aber Vorsicht: zuerst dem Eigentümer eine angemessene Frist zum selbst Zurückschneiden geben! Erst wenn dieser nichts unternimmt, darf man selbst zur Schere greifen. Herabfallendes Laub von Nachbars Baum muss man in der Regel hinnehmen - es gehört zum „gewöhnlichen Naturgeschehen“ und begründet meist keinen Anspruch auf Ausgleich.
Was darf Ihr Nachbar verlangen? Pflanzen, die zu nah an der Grenze stehen, muss man auf Verlangen des Nachbarn entfernen oder zurückschneiden. Allerdings gibt es eine Verjährungsfrist: Hat Ihr Baum oder Ihre Hecke den falschen Abstand, und der Nachbar duldet es 6 Jahre lang, kann er später nicht mehr die Beseitigung einklagen. Nach Ablauf der sechs Jahre bleibt nur noch das Recht, Überhang (Äste/Wurzeln) zu entfernen, aber die Pflanze an sich darf stehenbleiben. Deshalb unser Rat: Pflanzen Sie von Anfang an mit genügend Abstand - das erspart Streit. Und wenn Sie selbst eine alte Grenzbepflanzung des Nachbarn „erben“, die vielleicht zu nah steht, prüfen Sie frühzeitig Ihre Optionen (am besten im Guten mit dem Nachbarn reden, bevor man juristisch droht).
Typische Grenz-Abstände für Pflanzen in NRW:(laut Nachbarrecht NRW)
Pflanze | Mindestabstand zur Grenze |
Hecke bis 2 m Höhe | 0,50 m |
Hecke über 2 m Höhe | 1,00 m |
Sträucher, klein (bis ~2 m) | 0,50 m |
Sträucher, groß (über ~2 m) | 1,00 m |
Bäume, stark wachsend (Eiche, Buche etc.) | 4,00 m |
Bäume, sonstige | 2,00 m |
Obstbäume, groß (z.B. Walnuss) | 2,00 m |
Obstbäume, mittel (Steinobst) | 1,50 m |
Obstbäume, klein (schwach veredelt) | 1,00 m |
Hinweis: Die Tabelle gibt grobe Richtwerte. Entscheidend ist stets die genaue Art und Wuchsstärke. Beispielsweise zählen Birken und Tannen zu „stark wachsenden Bäumen“ (4 m Abstand), während z.B. kleinere Apfelbäume oft mit 2 m Abstand zulässig sind. Hecken dürfen durch Vereinbarung auch direkt auf die Grenze gepflanzt werden (als gemeinsame Einfriedung), dann gelten die obigen Abstände nicht. In der Praxis empfiehlt es sich aber, auch bei gemeinsamer Hecke einen Pflanzabstand einzuhalten, damit beide Seiten sie schneiden können.
Zäune, Mauern & Sichtschutz - was gilt in NRW?
Ein Zaun zwischen zwei Grundstücken - in Fachbegriffen Einfriedung - sorgt für klare Verhältnisse. Aber wer muss den Zaun bauen, wie hoch darf er sein und wer bezahlt ihn? In NRW ist es so: Jeder Grundstückseigentümer kann vom Nachbarn eine ortsübliche Einfriedung verlangen. Das heißt, wenn Sie einen Zaun möchten und in Ihrer Gegend z.B. Holzzäune üblich sind, muss der Nachbar dem Bau eines solchen Grenzzauns zustimmen. Findet man keine Einigung auf Art und Standort, darf zumindest ein „Minimal-Zaun“ von 1,20 m Höhe auf der Grenze errichtet werden. Wichtig: Diese Regel greift nur für den Zaun genau auf der Grundstücksgrenze, der von beiden genutzt wird. Die Kosten müssen sich beide Nachbarn zu gleichen Teilen teilen.
In vielen Fällen einigt man sich jedoch einvernehmlich: Etwa auf einen bestimmten Zauntyp oder darauf, dass jeder eine Seite seines Grundstücks einzäunt. Sie können natürlich jederzeit auf Ihrem eigenen Grund einen Zaun, eine Mauer oder Sichtschutzwand aufstellen - dafür brauchen Sie nicht die Zustimmung des Nachbarn. Dann tragen Sie die Kosten allerdings allein, und die Konstruktion darf nicht die Grenze überragen oder den Nachbarn unzumutbar beeinträchtigen. Extreme Beispiele wie 3 m hohe Sichtschutzwände direkt an der Grenze können als Verstoß gegen das Rücksichtsnahmegebot gelten, wenn sie das Grundstück nebenan optisch erdrücken. Orientieren Sie sich daher an ortsüblichen Höhen: In Wohngebieten sind Zäune meist zwischen 1 m und 2 m hoch.
Höhe und Gestaltung: Das Nachbarrecht NRW schreibt keine konkrete Maximalhöhe für Einfriedungen vor. Was „ortsüblich“ ist, hängt von der Gegend ab. In einer Reihenhaussiedlung in Aachen sind vielleicht 1,20 m Metallzäune Standard, während in ländlicher Umgebung des Kreises Düren Hecken von 1,80 m Höhe typisch sind. Kommunen können durch Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen Vorgaben machen - z.B. „vorne nur niedrige Vorgartenzäune“ oder Ähnliches. Prüfen Sie also ggf., ob es örtliche Vorschriften gibt. Ansonsten gilt: Der gemeinsame Grenzzaun darf gerne blickdicht sein, solange beide einverstanden sind. Möchten Sie mehr Sichtschutz als der Nachbar, können Sie auf Ihrem Grundstück zusätzlich z.B. eine Sichtschutzwand oder hohe Hecke an den Zaun setzen. Achten Sie aber auch hier auf genug Abstand, damit nichts auf Nachbars Seite überhängt.
Wer pflegt und zahlt? Bei einem gemeinsamen Zaun auf der Grenze sind beide Parteien unterhaltspflichtig - und zwar jeweils zur Hälfte. In der Praxis spricht man sich am besten ab, wer den Anstrich übernimmt oder den Heckenschnitt erledigt. Gibt es Streit über Reparaturen, hilft oft nur Kompromiss: Jeder kümmert sich um seine Seite des Zauns. Wenn Sie einen Zaun auf eigenem Grund bauen, können Sie natürlich allein entscheiden (aber auch Sie allein tragen die Kosten und Instandhaltung).
Wege- & Leitungsrechte an der Grenze

Grundstücksgrenzen spielen auch eine Rolle, wenn es um Zugangswege oder Leitungen geht. Manchmal benötigt ein Grundstückseigentümer das Recht, über das Nachbargrundstück zu fahren oder Versorgungsleitungen dort zu verlegen - etwa wenn Ihr neues Haus in zweiter Reihe steht und über den Weg des Vordermanns erschlossen werden muss. Solche Rechte werden meist durch Vereinbarungen der Nachbarn eingerichtet. Es gibt zwei gängige Wege:
- Grunddienstbarkeit (Wegerecht): Dies ist ein privatrechtliches Nutzungsrecht, das im Grundbuch eingetragen wird. Zum Beispiel ein Wegerecht oder Leitungsrecht zugunsten Ihres Grundstücks und belastend für das Nachbargrundstück. Dieses Recht gilt dauerhaft und auch für zukünftige Eigentümer. Die beteiligten Nachbarn vereinbaren die Details in einem Vertrag (meist notariell). Oft fließt dafür eine Entschädigung an den Nachbarn, der das Recht gewährt.
- Baulast: Eine Baulast ist dagegen eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Der Nachbar erklärt schriftlich beim Bauamt, dass er bestimmte Nutzungen auf seinem Grundstück duldet, damit Ihr Bauvorhaben genehmigt werden kann. Beispielsweise die Erschließungsbaulast: Hier verpflichtet sich der vordere Nachbargrundstücks-Eigentümer, die Zufahrt über sein Grundstück zuzulassen, damit das hintere Grundstück eine offizielle Zuwegung hat. Baulasten werden in einem Baulastenverzeichnis geführt, aber nicht im Grundbuch - sie wirken jedoch ebenfalls für und gegen alle zukünftigen Eigentümer.
Unterschied: Einfach gesagt betrifft die Grunddienstbarkeit das private Nachbarschaftsverhältnis, während die Baulast eine Verpflichtung gegenüber der Behörde ist. In vielen Fällen sind beide erforderlich: zuerst die privatrechtliche Einigung (Vertrag mit Grundbucheintrag) und zusätzlich die öffentliche Baulast, damit das Bauamt das Ganze genehmigt. Wenn Sie also planen, eine Leitung über Nachbars Grundstück zu legen oder einen gemeinsamen Zufahrtsweg zu nutzen, sollten Sie frühzeitig das Gespräch suchen. Idealerweise lassen Sie Vereinbarungen schriftlich fixieren und beraten sich mit einem Fachanwalt oder Notar - so vermeiden Sie Missverständnisse. (Mehr Details finden Sie in unserem Beitrag Baulast Grundstück.)
Nachbarschaftskonflikte vermeiden - Kommunikation & Lösungen
Die beste Rechtsregel nützt wenig, wenn das Klima zwischen Nachbarn vergiftet ist. Deshalb ist Prävention Gold wert: Kümmern Sie sich um ein gutes Verhältnis, bevor der erste Streit vom Zaun bricht. Hier 5 Tipps, wie Sie Konflikte an der Grundstücksgrenze vermeiden:
Planen Sie eine neue Hecke, einen Sichtschutz oder eine Garage an der Grenze? Weihen Sie den Nachbarn frühzeitig ein. Ein kurzer Hinweis („Wir möchten nächstes Frühjahr einen Carport an der Grenze bauen, ist das für Sie in Ordnung?“) schafft Vertrauen und gibt Gelegenheit, Bedenken auszuräumen - bevor sich jemand überrumpelt fühlt.
Informieren Sie sich über die Nachbarrecht NRW Vorgaben (wie in diesem Artikel) - und halten Sie sie ein. Wenn Ihr Vorhaben offensichtlich innerhalb der erlaubten Grenzen bleibt (z.B. Hecke mit 50 cm Abstand, Zaun in üblicher Höhe), hat der Nachbar kaum etwas zu beanstanden. Zeigen Sie auch, dass Sie die Rechte des Nachbarn respektieren (z.B. Abstand einhalten, nichts ohne Zustimmung auf der Grenze bauen).
Gute Nachbarschaft beruht auf Geben und Nehmen. Vielleicht erlaubt der Nachbar Ihnen den Carport auf Grenze - im Gegenzug könnten Sie anbieten, das Dach begrünt auszuführen, damit er keinen Anblick von Blech hat. Oder Sie stimmen einer niedrigeren Zaunhöhe zu, wenn der Nachbar sich daran stört. Suchen Sie eine Lösung, mit der beide leben können.
Mündlich versteht man sich oft, aber im Zweifel erinnert sich jeder anders. Halten Sie wichtige Absprachen über die Grundstücksgrenze schriftlich fest (formlos genügt). Beispielsweise: „Herr X erlaubt Herrn Y, die Hecke genau auf der Grenze zu pflanzen; Rückschnitt nach Absprache.“ Das verhindert späteres „Das habe ich aber anders gemeint“.
Wenn es doch knallt, bewahren Sie Ruhe. In NRW gibt es für Nachbarschaftsstreitigkeiten Schiedsleute und Schlichtungsstellen. Statt sofort den Anwalt einzuschalten, können Sie mithilfe eines neutralen Schlichters eine gütliche Einigung suchen. Oft lassen sich so Missverständnisse ausräumen. Kommt keine Einigung zustande, steht der Rechtsweg immer noch offen - aber viele Konflikte lassen sich mit Vermittlung wesentlich schneller und günstiger lösen.
So unterstützt MP Projektmanagement
Ein Bauvorhaben oder Grundstückskauf in Aachen, Düren und Umgebung wirft oft Fragen zum Grenzverlauf und Nachbarrecht auf. Hier steht Ihnen MP Projektmanagement GmbH als kompetenter Partner zur Seite. Als erfahrener Town & Country Haus Baupartner für die Region Aachen / Düren kennen wir die lokalen Gegebenheiten und helfen Ihnen, Grenzprobleme praktisch zu lösen. Unsere Unterstützung umfasst unter anderem:
- Vermessung & Grenz-Check: Wir prüfen vor Baubeginn den Grundstücksverlauf und vermitteln bei Bedarf einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. So wissen Sie genau, wo Sie bauen dürfen, und vermeiden versehentliche Überschreitungen der Grundstücksgrenze.
- Planung unter Berücksichtigung des Nachbarrechts: Bei der Hausplanung achten wir auf die Abstandsflächen NRW und Bebauungsplan-Vorgaben. Wir zeigen Ihnen, wo eine Grenzbebauung (z.B. Garage) möglich ist und wo nicht. Falls nötig, klären wir in Abstimmung mit dem Bauamt (etwa in Aachen oder im Kreis Düren) und Ihren Nachbarn, welche Lösungen akzeptabel sind.
- Beratung & Mediation: Steht ein Konflikt mit dem Nachbarn im Raum - etwa wegen einer Hecke oder Mauer - beraten wir Sie zu Ihren Optionen. Unser Team kann oft vermittelnd wirken, indem wir die Rechtslage sachlich erklären und auf eine einvernehmliche Lösung hinarbeiten. Ihr gutes Nachbarschaftsverhältnis liegt uns am Herzen, denn es trägt maßgeblich zu Ihrer Wohnzufriedenheit bei.
Nutzen Sie unseren Grenz-Check & Planungsberatung Service, bevor Sie Fakten schaffen. Wir helfen Ihnen, rechtliche Stolpersteine zu umgehen und Ihr Bauvorhaben freundlich und nachbarschaftsverträglich umzusetzen. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf - wir unterstützen Sie von der ersten Grundstücksbesichtigung bis zur fertigen Hauseinrichtung, damit Ihr Traumhaus Wirklichkeit wird (ohne Albtraum mit dem Nachbarn).
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Häufige Fragen zu Grundstücksgrenzen in NRW:
In NRW gilt: Hecken bis 2 m Höhe mindestens 50 cm Abstand, Hecken über 2 m mindestens 1 m Abstand zur Grenze. Diese Abstände sind im Nachbarrechtsgesetz NRW festgelegt. Wird die Hecke als gemeinsamer Grenzbewuchs direkt auf die Grenze gepflanzt
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. In Nordrhein-Westfalen dürfen Garagen, Carports und ähnliche Nebengebäude ohne Abstand zur Grenze gebaut werden, sofern sie nicht höher als 3,00 m sind und entlang der Grenze maximal 9,00 m lang sind. Diese sogenannte privilegierte Grenzbebauung ist in der BauO NRW erlaubt. Beachten Sie aber: Überschreiten Sie diese Maße, gelten die normalen Abstandsregeln (meist ~3 m Abstand). Und holen Sie im Zweifelsfall eine Baugenehmigung oder Freistellung ein, auch wenn die Garage an der Grenze grundsätzlich zulässig ist.
Wird ein Grenzzaun auf der Grundstücksgrenze errichtet, teilen sich beide Nachbarn die Kosten zu gleichen Teilen. Das ist im Nachbarrecht NRW so vorgesehen, wenn eine Einfriedigung „auf Verlangen“ gebaut wird. Vereinbaren die Nachbarn etwas anderes (z.B. einer zahlt und baut, dafür gehört der Zaun ihm allein und steht vielleicht komplett auf seinem Grund), kann auch diese individuelle Regelung gelten. Grundsätzlich aber: Bei der üblichen gemeinsamen Grenzeinfriedung trägt jeder 50 % der Kosten, ebenso die Pflicht zur Instandhaltung.













