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Grundstück mit Baulast kaufen: Das sollten Sie wissen

Ein Grundstück mit Baulast kann in Aachen, Düren und überall in NRW böse Überraschungen bergen - denn eine Baulast kann die Nutzung oder Bebauung stark einschränken und steht nicht im Grundbuch. Dieser Ratgeber erklärt, was eine Baulast ist, wie sie sich von Grundbucheinträgen unterscheidet und welche Risiken damit verbunden sind. Sie erfahren außerdem, wie man herausfindet, ob auf einem Grundstück eine Baulast lastet, was der Notar dabei (nicht) prüft und worauf Käufer achten müssen. So können Sie fundiert entscheiden, ob ein Grundstück trotz Baulast kaufenswert ist - und wie die MP Projektmanagement GmbH (Town & Country Haus Partner in NRW) Sie bei der Grundstücksprüfung und Risikoanalyse unterstützt.

Risiken vor dem Kauf einschätzen

Was ist eine Baulast? Einfach erklärt

Eine Baulast ist eine freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Durch die Eintragung einer Baulast verpflichtet sich der Eigentümer, etwas auf seinem Grundstück zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, um bestimmte bauordnungsrechtliche Anforderungen zu erfüllen. Wichtig ist: Eine Baulast dient einem öffentlichen Interesse (etwa der Baugenehmigung eines Vorhabens) und wird im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde geführt - nicht im Grundbuch. Das unterscheidet sie von privaten Grunddienstbarkeiten, die im Grundbuch stehen.

Typischer Anlass für eine Baulast ist, dass ein Bauvorhaben die Vorschriften nicht allein auf dem eigenen Grundstück einhalten kann und deshalb ein Nachbargrundstück „aushelfen“ muss. Nur der Eigentümer des belasteten Grundstücks kann eine Baulast erklären - sie ist zwar freiwillig, wird aber mit der Eintragung verbindlich und gilt auch für künftige Eigentümer. Im Klartext: Baulasten laufen mit dem Grundstück mit und können die Nutzung ähnlich einschränken wie Grundbuch-Eintragungen. Daher sollte man vor dem Kauf unbedingt prüfen, ob Baulasten bestehen.

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Häufige Arten von Baulasten

In NRW gibt es verschiedene Baulast-Arten, die jeweils spezielle Verpflichtungen bedeuten. Die folgende Tabelle zeigt einige häufige Baulasten, ihre Bedeutung und mögliche Risiken für Käufer:

Art der Baulast

Bedeutung (Beispiel)

Risiko für Käufer

Abstandsflächenbaulast

Eigentümer übernimmt die nötige Abstandsfläche eines Nachbarn auf seinem Grundstück. Beispiel: Ein Neubau ragt dichter an die Grenze, dafür bleibt ein Streifen auf Ihrem Grundstück unbebaut.

Dieser Streifen Ihres Grundstücks darf nicht bebaut werden. Die eigene Bebaubarkeit und Nutzfläche sind eingeschränkt; der Grundstückswert kann sinken.

Zufahrts- / Geh- und Fahrbaulast

Sichert die Erschließung eines hinterliegenden Grundstücks über Ihr Grundstück. Beispiel: Ihr Nachbar darf über Ihre Einfahrt fahren oder gehen (Wegerecht öffentlich-rechtlich gesichert).

Sie müssen eine Zufahrt oder einen Weg dauerhaft freihalten. Keine Bebauung oder Einfriedung in diesem Bereich möglich; Einschränkung der Privatsphäre und Nutzung des Grundstücks.

Leitungsbaulast

Erlaubt die Verlegung von Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Abwasser etc.) über Ihr Grundstück. Beispiel: Die Abwasserleitung des Nachbarn verläuft durch Ihren Garten.

Auf der Trasse der Leitung besteht Bauverbot. Eventuell Betretungsrechte für Wartung; Nutzung (z.B. Bepflanzung mit Bäumen, Fundamentbau) ist eingeschränkt.

Stellplatzbaulast

Verpflichtet zur Bereitstellung von Parkplätzen für ein anderes Grundstück. Beispiel: Auf Ihrem Grundstück müssen zwei Stellplätze für die Nachbarbebauung vorgehalten werden.

Ein Teil Ihres Grundstücks steht nicht für eigene Bebauung zur Verfügung, sondern dient als fremder Parkplatz. Weniger Gestaltungsfläche und evtl. Verpflichtung zur Unterhaltung der Stellplatzfläche.

Bauverzichtsbaulast (Bauverbots- oder Flächenfreihalte-Baulast)

Eigentümer verpflichtet sich, bestimmte Teile seines Grundstücks unbebaut zu lassen. Beispiel: Ein Bereich wird freigehalten als Rettungsweg oder um Belichtung/Belüftung benachbarter Gebäude zu sichern.

Dauerhafte Nicht-Bebaubarkeit der betreffenden Fläche. Mögliche Wertminderung durch reduzierte Baufläche; je nach Zweck muss Fläche ggf. jederzeit zugänglich sein (z.B. für Rettungskräfte).

Wie die Tabelle zeigt, bedeuten Baulasten meistens Nutzungseinschränkungen für das belastete Grundstück. Ist man hingegen der Begünstigte der Baulast (z.B. man erhält eine Zufahrt), kann es den eigenen Grundstückswert sogar steigern - aber in diesem Artikel betrachten wir die Käuferseite des belasteten Grundstücks.

Risiken richtig bewerten lassen

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Warum eine Baulast zum Problem werden kann

Eine Baulast auf dem Grundstück kann verschiedene Probleme und Risiken mit sich bringen:

Eingeschränkte Bebaubarkeit

Durch eine Baulast können Teile des Grundstücks faktisch unbebaubar sein (z.B. wegen Abstandsflächen oder Leitungsrechten). Das geplante Haus muss eventuell kleiner ausfallen oder anders positioniert werden als gewünscht. Im schlimmsten Fall ist die Baugenehmigung gefährdet, wenn die Baulast der Planung im Wege steht.

Wertminderung

Baulasten können den Grundstückswert mindern, da die Nutzungsmöglichkeiten reduziert sind. Bei der Kaufpreisverhandlung sollte eine bestehende Baulast daher berücksichtigt werden - oft lässt sich ein Preisnachlass rechtfertigen, wenn z.B. ein Teil des Grundstücks wegen einer Baulast nicht frei nutzbar ist.

Mehrkosten und Auflagen

Manche Baulasten ziehen zusätzliche Kosten oder Pflichten nach sich. Beispiel: Eine Stellplatzbaulast kann bedeuten, dass Sie die Stellplätze anlegen und unterhalten müssen. Eine Leitungsbaulast könnte erfordern, bei Bauarbeiten besondere Maßnahmen zum Schutz der Leitung zu ergreifen. Solche Auflagen erschweren die Planung und können die Finanzierung beeinflussen.

Erschließungs- und Zugangsprobleme

Wenn Ihr Grundstück eine Zufahrtsbaulast für ein Hinterliegergrundstück hat, müssen Sie damit leben, dass fremde Fahrzeuge oder Personen Ihr Grundstück passieren. Neben der eingeschränkten Privatsphäre ist auch Haftung ein Thema - Sie müssen den Weg in ordentlichem Zustand halten, damit z.B. Feuerwehr oder Rettungswagen passieren können.

Beispiel aus Aachen

In dicht bebauten Regionen wie der Stadt Aachen kann z.B. eine Abstandsflächenbaulast erforderlich sein, um ein Doppelhaus genehmigt zu bekommen. War auf dem Baugrundstück selbst nicht genug Platz für die gesetzliche Abstandsfläche, wurde ein Teil der Abstandsfläche per Baulast auf das Nachbargrundstück gelegt. Für den Nachbarn bedeutet das: Dieser Streifen seines Grundstücks bleibt tabu für eigene Bauvorhaben. Solche Konstruktionen sind hilfreich, damit Ihr Bauprojekt realisiert werden kann - aber als Käufer des belasteten Grundstücks sollten Sie genau abwägen, ob Sie diese Einschränkung akzeptieren können.

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Wie prüfe ich, ob eine Baulast eingetragen ist?

Baulasten sind - anders als Grundbucheinträge - nicht online frei einsehbar, sondern nur über eine offizielle Auskunft. Um herauszufinden, ob auf einem Grundstück eine Baulast lastet, müssen Käufer und Bauinteressierte Einsicht ins Baulastenverzeichnis bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nehmen. In NRW führen die Städte, Gemeinden oder Kreise dieses Verzeichnis.

Vorgehen: Sie stellen einen Antrag auf Auskunft beim Bauordnungsamt (Untere Bauaufsichtsbehörde) der jeweiligen Kommune. Als Kaufinteressent haben Sie ein „berechtigtes Interesse“ und erhalten normalerweise Auskunft, oft gegen Vorlage einer Vollmacht des aktuellen Eigentümers oder eines Vorvertrags. In Aachen etwa erfolgt die Einsichtnahme über das Serviceportal der Stadt oder per E-Mail-Antrag an die Bauaufsicht, während im Kreis Düren eine formlose Anfrage (persönlich oder schriftlich) an das Bauamt gestellt werden kann. In vielen Fällen müssen Sie vor Ort Einsicht nehmen oder einen Auszug beantragen - einige Gemeinden bieten aber auch Online-Anträge an.

Wichtig: Verlassen Sie sich nicht nur aufs Grundbuch oder Zusagen des Verkäufers. Eine notarielle Grundbuch-Prüfung reicht nicht aus - Baulasten werden dort eben nicht angezeigt. Und selbst wenn der Verkäufer erklärt „Mir ist keine Baulast bekannt“, bietet das keine Garantie. Stellt sich nachträglich heraus, dass doch eine Baulast besteht, sind Sie als Käufer daran gebunden und können den Kaufvertrag nicht ohne Weiteres rückgängig machen. Darum gilt: Immer vor dem Kauf das Baulastenverzeichnis prüfen!

(Tipp: Zusätzlich zur Baulastenauskunft sollten Sie den Bebauungsplan studieren und das Grundstück ggf. vermessen lassen. So stellen Sie sicher, alle baurechtlichen Vorgaben und Grenzen zu kennen - wir verlinken hierzu unsere Ratgeber „Bebauungsplan verstehen“ und „Grundstück vermessen“.)

 

Baulastenauskunft anfordern

Rolle des Notars beim Grundstückskauf

Beim Grundstückskauf in Deutschland ist der Notar für die Aufsetzung und Beurkundung des Kaufvertrags zuständig. Der Notar prüft dabei üblicherweise das Grundbuch, um z.B. Eigentümer, Grundschulden, Wegerechte oder Grunddienstbarkeiten festzustellen. Aber: Der Notar hat keine gesetzliche Pflicht, von sich aus das Baulastenverzeichnis einzusehen. In der Praxis wird im Kaufvertrag oft sogar ausdrücklich vermerkt, dass der Notar keine Baulastenprüfung vorgenommen hat. Die Verantwortung liegt hier beim Käufer: Sie sollten vor der Beurkundung auf einer aktuellen Baulastenauskunft bestehen.

Der Notar wird Ihre Baulastenauskunft in den Kaufvertragsverhandlungen berücksichtigen. Sinnvoll ist es, alle bekannten Baulasten im Kaufvertrag zu benennen, damit Klarheit herrscht. Der Verkäufer sollte versichern, welche Baulasten eingetragen sind oder dass ihm keine bekannt sind - aber wie oben erwähnt, ersetzt diese Zusicherung nicht die eigene Prüfung. Finden Sie selbst eine Baulast heraus, die noch nicht im Vertrag stand, informieren Sie den Notar umgehend. Gegebenenfalls kann der Vertrag angepasst oder ein Rücktrittsrecht vereinbart werden. Grundregel:Kein Kaufvertrag sollte unterschrieben werden, ohne dass Sie über alle Baulasten Bescheid wissen.

Kaufvertrag sicher vorbereiten

Baulast löschen oder ändern - geht das?

Viele Käufer fragen sich, ob man eine Baulast wieder löschen oder zumindest ändern kann. Grundsätzlich ist eine Baulast dauerhaft angelegt, aber Löschung ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bauaufsichtsbehörde löscht eine Baulast nur, wenn der Zweck der Baulast dauerhaft entfallen ist und kein öffentliches Interesse mehr daran besteht. Außerdem müssen alle Beteiligten zustimmen - in der Regel der Eigentümer des belasteten Grundstücks, der Begünstigte (z.B. Nachbar) und die Baubehörde. Der Löschungsprozess erfordert einen schriftlichen Antrag und eine amtliche Entlassung aus der Baulast; erst wenn die Behörde die Baulast schriftlich aufhebt, wird sie aus dem Verzeichnis entfernt.

In der Praxis ist das Ändern oder Löschen einer Baulast oft zeitaufwändig und unsicher. Beispielsweise wird eine Abstandsflächenbaulast nur gelöscht, wenn das entsprechende Bauwerk abgerissen oder so verändert wurde, dass die Baulast nicht mehr nötig ist. Eine Wegerechts-Baulast (Zufahrt) kann man eventuell aufheben, wenn eine alternative Erschließung geschaffen wird - aber bis dahin bleibt sie bestehen. Kurz gesagt: Stimmen Sie einer Baulast nur zu, wenn es wirklich nötig ist, und kaufen Sie ein Grundstück mit Baulast nur, wenn Sie notfalls damit leben können. Denn eine einmal eingetragene Baulast wieder loszuwerden, ist schwierig und oft mit Behördenverfahren und Kosten verbunden. Planen Sie lieber mit der Baulast, als auf eine schnelle Löschung zu hoffen.

Was tun, wenn das Grundstück eine Baulast hat?

Stellen Sie fest, dass Ihr Wunschgrundstück eine Baulast hat, ist das kein automatischer Dealbreaker - aber Sie müssen genau abwägen. Folgende Überlegungen helfen bei der Entscheidung:

  • Kauf trotz Baulast - wann lohnt es sich? Wenn die Baulast nur geringe Einschränkungen mit sich bringt oder sich in die Planung integrieren lässt, kann der Kauf weiterhin attraktiv sein. Zum Beispiel bedeutet eine Stellplatzbaulast bei einem Doppelhaus vielleicht lediglich, dass ein Stellplatz an einer bestimmten Stelle bleiben muss - womöglich hatten Sie dort ohnehin eine Einfahrt geplant. Auch eine Abstandsflächenbaulast am Grundstücksrand ist eventuell verkraftbar, wenn Ihr Bauvorhaben davon unberührt bleibt (etwa weil Sie die betroffene Fläche als Garten lassen wollten). Wichtig ist, dass der Kaufpreis die Baulast bereits berücksichtigt: Ist der Preis spürbar günstiger aufgrund der Einschränkung, kann das den Nachteil ausgleichen.
  • Lieber Abstand nehmen - wann ist die Baulast ein K.O.-Kriterium? Wenn die Baulast Ihr Bauvorhaben erheblich einschränkt oder die Nutzung stark beeinträchtigt, sollten Sie gut überlegen, ob Sie das Risiko eingehen. Beispielsweise: Eine Bauverzichtsbaulast, die die Hälfte des Grundstücks betrifft, kann bedeuten, dass Ihr Traumhaus gar nicht aufs Grundstück passt. Oder eine Geh-/Fahrbaulast direkt durch den Garten könnte Ihr Wohngefühl stören. Auch unklare Baulasten (wenn Sie deren Auswirkungen nicht sicher abschätzen können) sind ein Alarmzeichen - hier lieber erst Expertenrat einholen oder vom Kauf zurücktreten, bevor man ein unbebau- oder unverkäufliches Grundstück erwirbt.

Checkliste: 5 Fragen vor dem Kauf eines Grundstücks mit Baulast(prüfen Sie diese Punkte, um eine fundierte Entscheidung zu treffen):

1. Welche Art von Baulast liegt vor und welche Fläche ist betroffen?

Verstehen Sie genau, was die Baulast bedeutet (z.B. Wegerecht, Bauverbot auf X qm etc.) und wo auf dem Grundstück sie greift.

2. Wie beeinflusst die Baulast Ihr Bauvorhaben?

Können Sie Ihr geplantes Haus trotz Baulast in gewünschter Größe und Lage bauen? Brauchen Sie Anpassungen im Grundriss, Standort oder der Planung, um der Baulast Rechnung zu tragen?

3. Welche zusätzlichen Verpflichtungen oder Kosten entstehen?

Müssen Sie durch die Baulast etwas tun oder dulden (z.B. Zugang gewähren, Fläche pflegen, Auflagen erfüllen)? Kalkulieren Sie mögliche Folgekosten (Pflege eines Weges, Entschädigung an Nachbarn, Wertminderung bei Wiederverkauf) ein.

4. Ist der Kaufpreis angemessen (Wertminderung berücksichtigt)?

Prüfen Sie, ob der Verkäufer den Preis aufgrund der Baulast reduziert hat. Baulasten können den Wert mindern. Gehen Sie nicht davon aus, dass eine Baulast keinen Einfluss auf den Wert hat - im Zweifel Gutachter oder Sachverständigen fragen.

5. Kann die Baulast geändert oder umgangen werden - und kommen Sie damit zurecht, wenn nicht?

Erkundigen Sie sich, ob es realistische Chancen gibt, die Baulast künftig aufzuheben oder abzumildern (oft schwierig, siehe oben). Wenn die Baulast bestehen bleibt: Können Sie damit leben und Ihr Bau-/Wohnziel erreichen? Nur wenn Sie diese Frage ehrlich mit "Ja" beantworten, sollten Sie den Kauf in Erwägung ziehen.

So unterstützt MP Projektmanagement bei der Prüfung

Bei Unsicherheit über Baulasten müssen Sie nicht alleine dastehen. MP Projektmanagement GmbH, regionaler Town & Country Haus Partner in NRW (Aachen, Düren und Umgebung), bietet professionelle Unterstützung bei der Grundstücksprüfung - gerade wenn Baulasten im Spiel sind. Als erfahrener Baupartner für schlüsselfertige Massivhäuser wissen wir genau, worauf es ankommt, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.

Unsere Leistungen für Ihren Baulast-Check:

  • Umfassende Grundstücksanalyse: Wir prüfen für Sie das Baulastenverzeichnis und alle relevanten Unterlagen zum Grundstück. Sie erhalten eine klare Einschätzung, welche Baulast eingetragen ist und wie sie die Bebaubarkeit, Erschließung und den Wert des Grundstücks beeinflusst. So wissen Sie genau, woran Sie sind, bevor Sie kaufen.
  • Zusammenarbeit mit Notar und Vermessungsbüro: MP Projektmanagement kooperiert eng mit Notaren, Vermessern und Behörden. Wir sorgen dafür, dass im Kaufvertrag alle wichtigen Details (inkl. Baulasten) berücksichtigt werden und holen bei Bedarf Vermessungsdaten oder amtliche Auskünfte ein. Diese Rundum-Betreuung gibt Ihnen Sicherheit bei der Abwicklung.
  • Planungsberatung trotz Baulast: Sie möchten trotz Baulast bauen? Unsere Experten beraten Sie, wie Ihr geplantes Town & Country Haus dennoch realisiert werden kann. Oft lassen sich Hausentwürfe anpassen - z.B. das Gebäude etwas versetzen, die Zufahrt anders führen - um die Anforderungen der Baulast zu erfüllen. Wir zeigen Ihnen Lösungen auf, damit Ihr Traum vom Eigenheim nicht an einer Baulast scheitert.
  • Kostenlose Erstberatung & Angebot: Nutzen Sie unsere Baulast-Check-Beratung, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. In einem ersten Gespräch klären wir Ihre Fragen und können auf Wunsch ein Angebot für die Grundstücksprüfung und weitere Projektentwicklung machen.

Grundstücks-Check jetzt anfragen: Interessiert? Dann kontaktieren Sie uns für einen individuellen Grundstücks-Check mit Baulastprüfung. MP Projektmanagement steht Käufern in Aachen, Düren und NRW als verlässlicher Partner zur Seite, damit Sie sicher und informiert in Ihr Bauvorhaben starten können.

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Mit Baulasten sicher umgehen statt böse Überraschungen erleben

Ein Grundstück mit Baulast zu kaufen, erfordert zwar etwas mehr Aufwand, muss aber kein Hindernis sein. Entscheidend ist, dass Sie frühzeitig alle Informationen einholen und die Risiken verstehen. In NRW - ob in Aachen, Düren oder anderswo - gehören Baulasten zum bauplanungsrechtlichen Alltag. Wer damit sachkundig umgeht, kann oftmals dennoch sein Wunschhaus bauen, ohne dass die Baulast zum Stolperstein wird. Wichtig ist, das Baulastenverzeichnis immer zu prüfen und gegebenenfalls Experten hinzuzuziehen, bevor man den Kauf besiegelt. So vermeiden Sie böse Überraschungen und können mit der Baulast im Rücken sicher planen. Kurz gesagt: Kennen Sie die Spielregeln, lässt sich auch ein „Baulast-Grundstück“ erfolgreich und zufriedenstellend bebauen.

Falls Sie unsicher sind, welche Auswirkungen eine Baulast auf Ihr Projekt hat, stehen wir von MP Projektmanagement Ihnen gerne beratend zur Seite. Mit sorgfältiger Prüfung und Planung wird aus der potenziellen Stolperfalle Baulast eine kalkulierbare Größe - und Ihrem Traumhaus in Aachen, Düren oder Umgebung steht nichts mehr im Wege!

Häufige Fragen zu Baulasten:

Wie finde ich heraus, ob mein Grundstück eine Baulast hat?

Ob eine Baulast eingetragen ist, erfahren Sie nur durch Einsicht in das Baulastenverzeichnis der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Als Eigentümer oder Kaufinteressent können Sie bei der Stadt bzw. dem Kreis (Bauordnungsamt) eine Baulastenauskunft beantragen. Meist ist ein formloser Antrag nötig; manche Kommunen erlauben auch Online-Anfragen. Wichtig: Ein Notar oder Makler prüft Baulasten nicht automatisch, daher sollten Sie selbst aktiv die Auskunft einholen. In Städten wie Aachen oder Düren können Sie sich ans städtische Bauamt wenden (oft per Termin oder E-Mail) und gegen Gebühr einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. So wissen Sie genau, ob und welche Baulast auf dem Grundstück lastet, bevor Sie kaufen.

Kann man eine Baulast löschen lassen?

Ja, eine Baulast kann gelöscht werden - allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Die Baulast wird auf Antrag des Eigentümers gelöscht, wenn der Zweck der Baulast entfällt und kein öffentliches Interesse mehr daran besteht. Zudem müssen alle Beteiligten (Betroffene und Baubehörde) der Löschung zustimmen. In der Praxis heißt das: Sie können eine Baulast erst dann aufheben, wenn z.B. das begünstigte Bauvorhaben weggefallen ist (etwa ein Gebäude wurde abgerissen, sodass die Abstandsflächenbaulast nicht mehr nötig ist) und die Behörde zustimmt. Das Verfahren kann aufwändig sein und Erfolg ist nicht garantiert. Daher sollte man Baulasten nur eingehen, wenn es nötig ist - eine einmal eingetragene Baulast wird man später nur schwer wieder los.

Muss der Notar Baulasten prüfen?

Nein, der Notar ist nicht verpflichtet, Baulasten zu prüfen. Anders als das Grundbuch gehört das Baulastenverzeichnis nicht automatisch zu den Unterlagen, die der Notar beim Kaufvertragsentwurf kontrolliert. Tatsächlich weisen Notare im Kaufvertrag oft ausdrücklich darauf hin, dass keine Baulastenauskunft eingeholt wurde. Die Verantwortung liegt also beim Käufer: Sie sollten vor Vertragsunterschrift selbst Einsicht ins Baulastenverzeichnis nehmen oder vom Verkäufer einen aktuellen Baulastenauszug verlangen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihnen keine öffentlich-rechtliche Verpflichtung entgeht, die Ihre Pläne durchkreuzen könnte. Wenn im Nachhinein eine Baulast auftaucht, bleibt der Kauf gültig - Unwissenheit schützt hier nicht, Sie können allenfalls Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Daher gilt: Baulasten immer selbst prüfen (lassen), bevor der Notarvertrag unterzeichnet wird!

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